Ertragsteuerliche Organschaft
Ertragsteuerliche Organschaft: Aktuelle Änderungen im Umwandlungssteuererlass 2025
Die ertragsteuerliche Organschaft ist ein essenzielles Instrument der steuerlichen Gestaltung. Sie erlaubt Unternehmen, Gewinne mit Verlusten innerhalb einer Unternehmensgruppe zu verrechnen und dadurch steuerliche Vorteile zu nutzen. Der neue Umwandlungssteuererlass vom 2. Januar 2025 bringt zahlreiche Änderungen und Anpassungen mit sich. Sie gehen insbesondere auf Gesetzesänderungen und aktuelle BFH-Rechtsprechung ein. Dieser Erlass ersetzt die Version aus 2011 und bietet in vielen Fällen mehr Rechtssicherheit – allerdings nicht in allen Bereichen. Besonders praxisrelevant sind die Neuerungen zur Einlagelösung, zur rückwirkenden finanziellen Eingliederung sowie zur Zurechnung von Organeinkommen und Übertragungsgewinnen.