Frist bis 4. November 2024
Die Uhr tickt: Jahreserklärung über Verrechnungspreise in Frankreich
Bis zum 4. November 2024 müssen betroffene deutsche Unternehmen mit Sitz in Frankreich ihre Erklärung über die Verrechnungspreise elektronisch beim dortigen Finanzamt einreichen.