Keine Verjährungshemmung bei unvollständiger Streitverkündung
Urteil zur Verjährungshemmung Keine Verjährungshemmung bei unvollständiger Streitverkündung
Informiert der Streitverkündende in seiner Streitverkündung nicht über einen bevorstehenden Verhandlungstermin, gilt über die Lage des Rechtsstreits gemäß § 73 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht vollständig informiert. Damit kommt der Streitverkündung weder eine materiell-rechtliche verjährungshemmende Wirkung noch eine prozessuale Interventionswirkung zu. Das hat das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 16.05.2024 (2 U 75/23) entschieden, vgl. IBRRS 2024, 2416.
Dr. Annalena Hanke
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BGH zum insolvenzrechtlichen Vorrang des Gläubigerschutzes
Baurecht und Insolvenz BGH zum insolvenzrechtlichen Vorrang des Gläubigerschutzes
Eine vom Besteller ausgesprochene Kündigung eines Bauvertrages aus wichtigem Grund nach VOB/B § 8 Abs. 2 ist insolvenzrechtlich wirksam und zulässig. Die Herstellung der Aufrechnungslage (Forderung des Schuldners auf Werklohn und Gegenforderung auf Schadensersatz) ist aber gläubigerbenachteiligend. Sie kann angefochten werden.
Dr. Annalena Hanke
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