Auch wenn Unternehmen selten öffentlich darüber sprechen: Rechtliche Konflikte gehören zur wirtschaftlichen Realität und können in den verschiedensten Konstellationen und Rechtsgebieten auftreten.

Unser Team unterstützt Sie von der Entstehung des Konfliktes bis zu dessen Lösung. Wir vertreten Mandanten bei der Aufarbeitung von Konflikten, bei außergerichtlichen Verhandlungen sowie im Rahmen von streitigen Verfahren und bei der Vollstreckung errungener Titel.

Unsere Expertise umfasst die Vertretung in nationalen und internationalen gerichtlichen Prozessen und Schiedsverfahren sowie in vorgeschalteten Verwaltungsverfahren gegenüber Verwaltungs- und Regulierungsbehörden. Wir vertreten Mandanten außerdem in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, der Beweissicherung und der Zwangsvollstreckung.

Unabhängig davon, in welcher Konstellation ein Konflikt auftritt und welche Rechtsgebiete bei der Aufarbeitung und Lösung des Konflikts eine Rolle spielen – unser Litigation/Dispute Resolution-Team nimmt sich Ihrer Thematik an. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen und ggf. in Abstimmung mit Kolleginnen und Kollegen, die in den relevanten Rechtsgebieten spezialisiert sind, eine passgenaue Strategie zur Lösung Ihres Konfliktes.

Der Haupt-Fokus im Rahmen der Konfliktlösung liegt für uns stets auf Ihren Bedürfnissen und Zielen und auf wirtschaftlichen Aspekten.

Unsere Leistungen

Immer wieder treten Konflikte im Rahmen von Handelsbeziehungen oder im Rahmen anderer Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten, Kooperationspartnern oder Kunden auf. Hierzu zählen vertragsrechtliche Konflikte über Kooperations-, Vertriebs-, Liefer- oder Franchiseverträge. Wir sind zudem Ansprechpartner für Gewährleistungs- oder Produkthaftungsfälle und Schadensersatzklagen.

Unabhängig davon, ob Sie Ansprüchen ausgesetzt sind oder ob Sie selbst Ansprüche gegenüber einem Marktteilnehmer geltend machen wollen, stehen wir Ihnen bei der Konfliktlösung zur Seite.

Gerade im Bereich des Gesellschaftsrechts kommt es in der Praxis immer wieder zu Konflikten. Hierzu zählen Gesellschafterstreitigkeiten oder andere Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Kapital- und Personengesellschaften.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Rechte oder bei der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen Ihrer Mitgesellschafter.

In diesem Zusammenhang erwirken wir für Sie bei Bedarf einstweilige Verfügungen zur Sicherung Ihrer Rechte (z.B. im Vorfeld von Gesellschafterversammlungen), fechten Gesellschafterbeschlüsse an oder begleiten die streitige Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern über gesellschaftsrechtliche Fragen, wie die Einziehung von Geschäftsanteilen oder die Verteilung von Gewinnen etc.

In einem dynamischen Umfeld, das wirtschaftlich herausfordernd sein kann, sehen sich am Markt tätige Unternehmen mit zunehmendem regulatorischem Druck auf nationaler und internationaler Ebene konfrontiert. Diese Entwicklung führt häufig zu komplexen Streitigkeiten. Sie reichen von Konflikten im Zusammenhang mit der Gültigkeit und Durchführung von Bank- und Finanzgeschäften über deren Rückabwicklung und die Verwertung von Sicherheiten bis hin zu Fragestellungen der zivil-, straf- und disziplinarrechtlichen Haftung von im Bank- und Finanzsektor tätigen Unternehmen und ihren Geschäftsführern.

Unser Litigation-Team hat langjährige Prozesserfahrung. Wir beraten national sowie international im Banken- und Finanzsektor tätige Unternehmen. Wir verfügen über die notwendige Expertise und Branchenkenntnis, um Sie im Rahmen solcher Streitigkeiten erfolgreich zu vertreten.

Gewerbliche Schutzrechte (Marken- und Kennzeichenrechte, Design- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechte, Patente und Gebrauchsmuster, Geschäftsgeheimnisse und Know-how, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind streit- und konfliktanfällig.

Es ist Teil der alltäglichen wirtschaftlichen Realität, dass Unternehmen Verletzungen ihrer Schutzrechte durch Dritte feststellen oder selbst in den Verdacht geraten, Schutzrechte Dritter zu verletzen.Unser Litigation-Team steht Ihnen in jedem Stadium der IP- oder UWG-Litigation unterstützend zur Seite:

Bei der Aufarbeitung von (vermeintlichen) Rechtsverletzungen, im vorgerichtlichen Abmahn-Verfahren und bei der gerichtlichen Durchsetzung und Vollstreckung von Ansprüchen (oder auch bei der Abwehr vermeintlicher Ansprüche). Das Mittel der einstweiligen Verfügung ermöglicht in IP-/UWG-bezogenen Konstellationen häufig die Möglichkeit einer schnellen, erfolgreichen Konfliktlösung.

Die Auseinandersetzung mit Verwaltungs-, Aufsichts- oder Regulierungsbehörden aufgrund von (belastenden oder nicht ausreichend begünstigenden) Verwaltungsakten oder sonstigen Formen des Verwaltungshandelns gehört zum Wirtschaftsleben dazu.

Wir stehen Ihnen bei öffentlich-rechtlich geprägten Konflikten mit Verwaltungsbehörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Rechte unterstützend zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie im Vorfeld der Einlegung rechtlicher Schritte, in (häufig vorgeschalteten) Verwaltungsverfahren, in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie im Rahmen von anderweitigen Streitigkeiten des öffentlichen Rechts.

In Zeiten, in denen nationale Gerichte zusehends über chronische Überbelastung klagen und in denen die durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren steigt, stellen Schiedsverfahren (Arbitration) eine sinnvolle Alternativ-Option zur Beilegung von Konflikten dar. In bestimmten Branchen und im Rahmen bestimmter Vertragstypen sind Schiedsklauseln – gerade im Kontext internationaler Rechtsbeziehungen – bereits heute Standard.

Unser Dispute-Resolution-Team unterstützt Sie und Ihr Unternehmen im Vorfeld, im Verlauf und im Nachgang von (internationalen) Schiedsverfahren im In- und Ausland. Selbstverständlich verfügen unsere Team-Mitglieder über die in diesem Zusammenhang häufig erforderlichen besonderen sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen.

Wir beraten und vertreten Mandanten – je nach dem Bedarf unserer Mandanten – in Schiedsverfahren nach verschiedenen Schiedsregeln, beispielsweise ICC (International Chamber of Commerce), SCC (Stockholm Chamber of Commerce), DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V.), VIAC (Vienna International Arbitral Centre), LCIA (London Court of International Arbitration), SCAI (Swiss Chambers’ Arbitration Institution), SIAC (Singapore International Arbitration Centre), sowie in Ad-hoc-Schiedsverfahren (in „Eigenregie“ der Parteien).

Wir begleiten Sie von der Einleitung des Verfahrens, über den Austausch von Schriftsätzen mit schriftlichen Argumenten und die mündliche Verhandlung bis hin zur Vollstreckung des Schiedsspruchs durch alle Phasen eines Schiedsverfahrens.

Grant Thornton berät Sie auch bei der Anerkennung und Vollstreckung von in- und ausländischen Schiedssprüchen (im In- und Ausland) oder bei Verfahren zur Aufhebung deutscher Schiedssprüche.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf

Sie sind auf der Suche nach umfassender Beratung zum Thema Litigation? Kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Experten rund um Michael Falter. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wir sind ausgezeichnet.

Und darauf sind wir stolz. Und klar – es freut uns genauso, dass unsere Mandantinnen und Mandanten uns bestens bewerten. Wir arbeiten hart dafür, dass das auch so bleibt. Versprochen!

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