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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Wirtschaftlich betrachtet war auch das Jahr 2022 rückblickend durch ein hohes Maß an Unsicherheit geprägt. Nach zwei Jahren Corona-Pandemie hofften die meisten Unternehmen auf eine schnelle Erholung der Wirtschaft und eine Normalisierung des Geschäftsumfelds. Klar war, dass sich die angehäuften Probleme, beispielsweise in den Lieferketten, nicht sofort in Luft auflösen. Dennoch zeigten die allgemeinen Erwartungen der Marktteilnehmer als auch die veröffentlichten Prognosen der Banken eine Erholung mit einem positiven Wirtschaftswachstum für 2022. Mit dem Beginn des Krieges in der Ukraine haben sich diese Prognosen jedoch schnell zerschlagen. Viele Unternehmen spürten die steigenden Energie- und Rohstoffpreise mit voller Wucht. Zeitgleich führten die andauernden Lieferkettenprobleme als auch die steigende Inflation zu einem erschwerten Marktumfeld. Die daraus resultierende verringerte Profitabilität spiegelte sich in den unterjährigen Monats- und Quartalsberichten wider und kann in einer negativen Entwicklung des EBITDA´s, sprich des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen gemessen werden. Anstelle der erwarteten Erholung ist schließlich eine Zuspitzung der Marktlage eingetreten. Die national und international gestiegenen Produktionskosten in Verbindung mit der inflationsgetriebenen verringerten Kaufkraft der Konsumenten, wird sich auch im aktuellen Jahr 2023 fortsetzen und vielen Unternehmen die Realisierung der häufig ambitionierten Wachstumsziele erschweren.
Doch welche Gefahren drohen den Unternehmen mit Blick auf bestehende Finanzierungsverträge? Bei einem starken Abschmelzen der operativen Ertragskraft aufgrund von sinkenden Umsätzen und/oder deutlich steigenden Herstellungskosten, besteht schnell die Gefahr, vertraglich vereinbarte Finanzkennzahlen, sogenannte Covenants, aus bestehenden Kreditverträgen nicht einzuhalten. Viele dieser Finanzkennzahlen stehen in Relation zum EBITDA. Aktuell konnten viele Unternehmen die in den Kreditverträgen vereinbarten Bedingungen noch einhalten, sodass eine große Welle an notwendigen Vertragsanpassungen aufgrund von Covenant-Verletzungen zunächst ausgeblieben ist. Dies lässt sich in vielen Fällen relativ einfach erklären. Bei der Berechnung des Nettoverschuldungsgrads wird die zum Stichtag bilanzierte Finanzverschuldung abzüglich der liquiden Mittel in Relation zum kumulierten EBITDA der letzten 12-Monate (LTM) gesetzt. Bei der Berechnung des Verschuldungsgrad, beispielsweise zum 30. September 2022, enthält das EBITDA somit auch das Q4/2021 und damit den Zeitraum vor Kriegsbeginn im Jahr 2022. Das bedeutet, dass in Q1/2023 erstmalig die häufig noch Ertragsreichen Quartale Q4-2021 und Q1-2022 aus der LTM-EBITDA Betrachtung herausfallen und durch die voraussichtlich schwächeren Quartale Q4-2022 und Q1-2023 ersetzt werden. Es ist daher davon auszugehen, dass mit dem Stichtag 31. März 2023 Verstöße gegen Covenants vermehrt auftreten werden.
Was also tun?
Generell kann eine Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Finanzkennzahlen dazu führen, dass sich beispielsweise die Rückzahlungsbedingungen ändern. In der Regel geht ein Bruch der Vertragsverpflichtungen auch mit einer Erhöhung der Marge einher. Im schlimmsten Fall kann seitens der Bank auch eine Kündigung ausgesprochen werden, welches zu einer sofortigen Fälligstellung des Kredites führt. Unternehmen sollten daher rechtzeitig prüfen, ob sie Gefahr laufen, die vereinbarten Finanzkennzahlen nicht einzuhalten und möglichst frühzeitig das Gespräch mit den Finanzierern suchen, um unerwartete Handlungen seitens der Bank abzuwenden. In der Regel wirkt sich hier ein proaktives Vorgehen positiv auf die Verhandlungen mit den Finanzierern aus. Grundsätzlich lassen sich Verletzungen von Covenants auf verschiedenen Arten heilen, je nach Konstellation des Vertrags und der allgemeinen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Dies geschieht häufig durch eine Neuverhandlung der bestehenden „Headrooms“ („Covenant Reset“) oder auch durch die zeitweise Pausierungen von vertraglich vereinbarten Kennzahlen („Covenant Holiday“). Eine Pausierung geht meistens mit einer Aufnahme von weiteren Covenants einher. Dies könnte beispielweise eine temporäre Mindest-Liquidität sein. Fest steht, dass sich die Finanzierer eine entsprechende Anpassung durch einen gestellten Waiver-Antrag auskömmlich bezahlen lassen, um unter anderem den Mehraufwand als auch das erhöhte Risiko abzufedern. Bei der Neuverhandlung der Covenants sollten die neuen Headrooms als auch eine mögliche Pausierung mit Bedacht verhandelt werden. Es sollte unbedingt vermieden werden, dass der neue Headroom zu „eng“ gesetzt wird und das Unternehmen nach kurzer Zeit wieder neu verhandeln muss. Dies führt nicht nur zu Unbehagen bei den Finanzierern, sondern bringt auch unnötige Kosten mit sich. Eine realistische und aktualisierte Planung und die Verhandlung eines angemessenen Headrooms – aus Sicht beider Parteien - sind hierbei essenziell.
Sollte es trotz aller Vorsicht bereits zu einem Bruch gekommen sein, müssen Unternehmen prüfen, wie sich Cross-Default Klauseln und Änderungen von Kreditbedingungen generell auf die gesamte Finanzierung auswirken. Schnell geraten auch bilateral vereinbarte, sprich Verträge mit anderen Finanzierern in den Mittelpunkt und können zu einem erheblichen finanziellen Risiko werden.
Fazit
Die allgemeinen Marktgegebenheiten werden auch im neuen Jahr 2023 für viele Unternehmen herausfordernd bleiben. Neben den zahlreichen Aufgaben, die solche Zeiten auch für lang etablierte Unternehmen mit sich bringen, sind Unternehmen gut beraten, die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen in den Kreditverträgen genau zu kennen und zu überwachen. Nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden und sorgen für eine verbesserte Ausgangslage für die Nachverhandlung bei den Finanzierern.
Es gilt daher:
- Überwachen Sie Ihre Kreditverträge.
- Erstellen Sie eine Checkliste mit allen wichtigen Vertragsklauseln.
- Erstellen Sie ein Finanzmodell, um die Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen zu verfolgen und zu prognostizieren.
- Erstellen Sie einen Schuldenkalender, um die Einhaltung der Verpflichtungen regelmäßig zu planen, bevor es zu Ausfällen kommt.
- Kommunizieren Sie proaktiv und regelmäßig mit Kreditgebern.
- Führen Sie Stresstests zur Einhaltung der Auflagen unter verschiedenen Cashflow-Annahmen durch.
Als erfahrene Finanzierungsberater für den deutschen Mittelstand stehen Ihnen die Experten des Debt Advisory und Treasury Teams von Grant Thornton bei der Beurteilung der Situation, der Erstellung der notwendigen Unterlagen sowie bei den Verhandlungen mit Finanzierungsparteien mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an.
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