KI & Urheberrecht
Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Landgericht München I entscheidet erstmals über generative KI-Systeme
Das Landgericht München I hat eine Grundsatzentscheidung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch generative KI-Systeme getroffen (Urteil vom 11.11.2025, Az. 42 O 14139/24). Betreiber solcher KI-Modelle haften für Urheberrechtsverletzungen, wenn geschützte Inhalte wie Liedtexte memorisiert und als sogenannte Outputs reproduziert werden. Die Entscheidung klärt zentrale Fragen des Urheberrechts im Zeitalter generativer KI und setzt erstmals klare Grenzen für Anbieter KI-basierter Systeme.