Update zum ersten Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit
Vorläufige Einigung in den Trilogverhandlungen zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Am 9. Dezember 2025 haben sich der Rechtsausschuss des EU-Parlaments und der Rat der EU im Rahmen der laufenden Trilogverhandlungen vorläufig bei der Anpassung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie den Sorgfaltspflichten gemäß Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geeinigt. Damit wurde ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren zum ersten Omnibus-Paket vollzogen, das auf die Entlastung und Vereinfachung bestehender Berichtspflichten abzielt. Wir beleuchten, welche Unternehmen jetzt in den Anwenderkreis der CSRD und CSDDD fallen und welche Schritte jetzt angegangen werden sollten.