Arbeitsrecht in Europa: Leitfaden für internationale Arbeitgeber
WHITEPAPER | 15 LÄNDER IM ÜBERBLICKDer englischsprachige Leitfaden bietet Arbeitgebern einen kompakten Überblick über zentrale arbeitsrechtliche Regelungen in 15 europäischen Ländern.
Der englischsprachige Leitfaden bietet Arbeitgebern einen kompakten Überblick über zentrale arbeitsrechtliche Regelungen in 15 europäischen Ländern.
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor dem Jahresende abgeschlossen werden. Umgesetzt wird fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf, insbesondere Anpassungen an das Unionsrecht und Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH). Ein Schwerpunkt liegt im Einkommensteuerrecht: Besonders praxisrelevant sind die erstmalige gesetzliche Regelung der Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken (§ 6f EStG-E), die Halbierung des maßgeblichen Zeitraums bei der ersten Tätigkeitsstätte und die Anhebung der Freigrenze für den Verzicht auf den Steuerabzug in § 50c EStG. Daneben ergibt sich aus dem Referentenentwurf eines „Einkommensteuerreformgesetzes 2027“ eine mögliche Veränderung am Tarif der Einkommensteuer (§ 32a EStG).
Soll eine Klage an eine im Ausland ansässige Partei zugestellt werden, sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt insbesondere vom Herkunftsstaat und dem jeweils anwendbaren Zustellungsregime ab. Maßgeblich können etwa die Europäische Zustellungsverordnung, das Haager Zustellungsübereinkommen oder bilaterale Staatsverträge sein.
Mit dem am 6. August 2026 veröffentlichten Entwurf zur Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik für die Elektrizitätsversorgungsnetze (AgNes) liegt erstmals ein vollständiger Vorschlag für die künftige Ausgestaltung der von den Netznutzern zu zahlenden Netzentgelte vor. Die neue Systematik soll die aktuellen Regelungen zur Bildung der Stromnetzentgelte nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ablösen und ab 1. Januar 2029 gelten.
Teilwertabschreibungen sind ein häufiger Streitpunkt in steuerlichen Betriebsprüfungen. Dies gilt auch für die Abwertung unfertiger Erzeugnisse, durch die am Bilanzstichtag noch nicht realisierte Verluste teilweise berücksichtigt werden können. Gerade in der Langfristfertigung führten in den vergangenen Jahren externe Faktoren wie Produktionsunterbrechungen während der Corona-Pandemie, gestiegene Material- und Energiekosten sowie geopolitisch bedingte Lieferkettenstörungen zu erheblichen Belastungen.
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