Betriebsfeiern und Teamevents: Wenn privates Verhalten arbeitsrechtlich relevant wird
GT.Employment.Law.Bites:Das Münchener Oktoberfest 2026 ist vorbei. Auch in diesem Jahr haben viele Arbeitgeber einen Besuch der Wiesn für ein Teamevent genutzt. Ob Wiesn, Karneval oder andere Volksfeste – für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können einzelne Vorfälle jedoch noch nachwirken. Denn was im Festzelt, auf dem Heimweg oder beim anschließenden Ausklang geschieht, ist nicht in jedem Fall reine Privatsache. Arbeitsrechtlich relevant wird ein Verhalten allerdings erst, wenn es einen hinreichenden Bezug zum Arbeitsverhältnis hat. Wo diese Grenze verläuft und welche Reaktion angemessen ist, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.