BFH stärkt Markterschließungszuschüsse: Eigeninteresse des Strategieträgers kann Fremdvergleich tragen
Mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Aktenzeichen IV R 37/23; Parallelentscheidung IV R 4/26) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Markterschließungszuschuss an eine ausländische nahestehende Gesellschaft betrieblich veranlasst und fremdüblich sein kann, wenn die Zahlung der Sicherung oder Steigerung eigener Lizenzeinnahmen dient. Das Urteil eröffnet für bestehende Vertriebs- und LRD-Strukturen zusätzliche Argumentationsmöglichkeiten.