GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Folgen für Krankenhäuser und Rechnungslegung
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz reagiert der Gesetzgeber auf den Finanzierungsdruck in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das im Juli 2026 verkündete Gesetz tritt in mehreren Stufen in Kraft; wesentliche Regelungen gelten ab 2027 und 2028. Es handelt sich um ein umfangreiches Artikelgesetz, das zahlreiche sozial- und krankenhausrechtliche Vorschriften ändert. Für Krankenhäuser ist es deshalb nicht nur gesundheits- und finanzpolitisch, sondern bereits mit Blick auf Planung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung von Bedeutung.