BFH-Urteil: § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven auf die Wirtschaftsgüter einer KGaA
BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.Die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG ist gesellschafterbezogen ausgestaltet. Sie kann deshalb auch über die Grenzen eines Betriebs hinaus erfolgen. Der BFH hat nun entschieden, dass hierfür auch Wirtschaftsgüter einer KGaA in Betracht kommen, an der die bisherigen Mitunternehmer einer KG als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind (BFH v. 21.5.2026 – IV R 21/23). Ihre Eigenschaft als Kapitalgesellschaft steht dem nicht entgegen. Für die Praxis kommt es allerdings auf die richtige bilanzielle Umsetzung und die Abstimmung der beteiligten Besteuerungsverfahren an: Trotz der günstigen materiellrechtlichen Aussage wurde die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen.