BFH-Urteil: Gebühren für verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 2 ff. AO
BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.Die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht”, sagt § 89 Abs. 2 Satz 1 AO. Steuerpflichtige, die z.B. eine Umstrukturierung planen und noch vor ihrer Umsetzung stehen, können dadurch Rechtssicherheit bezüglich der Folgen im Verhältnis zur Finanzbehörde erlangen. Zur Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft bei komplexen Sachverhalten hat der BFH jetzt erneut Stellung bezogen (II R 38/23).