Aktuelle Themen

Firmenfitness und Präventionskurse: Neue Anforderungen an den Nachweis der Steuerfreiheit

Lohnsteuer & Benefits

Firmenfitnessprogramme sind ein etabliertes Instrument der Mitarbeiterbindung und Gesundheitsförderung. Steuerlich profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer insbesondere dann, wenn Präventionsleistungen die Voraussetzungen des § 3 Nr. 34 EStG erfüllen und damit steuerfrei gewährt werden können. Aktuelle Verwaltungsauffassungen konkretisieren und verschärfen in der Praxis die Anforderungen an die Nachweisführung deutlich: Ohne belastbaren Nachweis der tatsächlichen Teilnahme, insbesondere durch individuelle Teilnahmebescheinigungen, droht für den betreffenden Präventionsanteil künftig der Verlust der Steuerfreiheit. Unternehmen sollten daher ihre bestehenden Prozesse zeitnah überprüfen.

Stephanie Saur
Thomas Felzmann
Hannes Zug
Sandra Guyot
Ekatarina Petrusevych
Jasmin Ochsmann
| Lesezeit 4 Min. |

Überarbeitete ESRS: Weniger Berichtspflichten, mehr Fokus auf Wesentlichkeit

ESG & Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Europäische Kommission (EU) hat am 3. Juli 2026 die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet und damit einen zentralen Schritt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung umgesetzt. Für Unternehmen bedeutet dies vor allem eines: weniger Berichtspflichten bei gleichzeitig stärkerem Fokus auf wesentliche Nachhaltigkeitsthemen.

| Lesezeit 2 Min. |

BFH-Beschluss: Frist bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)

BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.

Zu steuerlichen Fristen hält die AO im Wesentlichen einen Verweis in § 108 AO auf die §§ 187-193 BGB bereit. Zudem beschäftigt sie sich in § 109 AO mit der Verlängerung solcher Fristen und in § 110 AO mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Fristen spielen allerdings auch im materiellen Recht bei den Tatbeständen im Ertragsteuerrecht eine Rolle. Insbesondere § 23 EStG – zu den „privaten Veräußerungsgeschäften“ – weist einen solchen Zeitbezug aus. Je nach Wirtschaftsgut ergeben sich Fristen von 1 oder 10 Jahren. Wie diese zu berechnen sind, spielt damit für die Steuerbarkeit eine gewichtige Rolle. Der BFH hat seine ständige Rechtsprechung hierzu noch einmal bestätigt (IX B 24/26).

| Lesezeit 6 Min. |

Novelle Energieeffizienzgesetz und Energiedienstleistungsgesetz

Gesetzesentwurf

Am 24. Juni 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf sollen das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) umfassend überarbeitet werden. Geplant ist eine umfangreiche Aufwandsreduzierung für viele Unternehmen mit der Reduzierung vieler Grenzwerte und Meldepflichten auf die Vorgaben gemäß der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Eine Umsetzung in deutsches Recht hätte bereits zum 11. Oktober 2025 erfolgen müssen, mit Blick auf das durch die EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren ist mit einem zeitnahen Durchlaufen des parlamentarischen Verfahrens und Inkrafttreten der angepassten Gesetze zu rechnen.

Francesco Curth
Sarah Bohne
| Lesezeit 6 Min. |

UWG 2026: Neue Prüfpflicht für Umsetzungspläne im Zusammenhang mit Umweltaussagen über künftige Umweltleistungen

Green Claims im Fokus

Am 27. September 2026 tritt das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft – und verändert die Spielregeln für Umweltaussagen fundamental. Wer künftig mit Klimazielen oder Nachhaltigkeitsversprechen wirbt (z.B. „Wir werden bis 2040 klimaneutral sein“), braucht mehr als gute Absichten. Ohne einen überprüfbaren und beispielsweise durch einen Wirtschaftsprüfer überprüften Umsetzungsplan drohen Abmahnungen und Reputationsschäden. Unternehmen müssen jetzt handeln – bevor aus einer gut gemeinten Marketingmaßnahme ein rechtliches Risiko wird.

Anna-Lena Thomsen
Hans-Georg Welz
Dr. Claudia Schrimpf-Dörges
| Lesezeit 2 Min. |
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Juli 2026

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Grant Thornton in Deutschland tritt dem Stifterrat der Stiftung Lesen bei

Mai 2026

Die Stiftung Lesen gewinnt mit der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein neues Mitglied in ihrem Stifterrat. Seit 2025 setzt sich das Unternehmen für die Leseförderung ein und engagiert sich nun mit der Stiftung Lesen langfristig für das Gesellschaftsthema. Damit wächst das Netzwerk der Stiftung um einen starken Partner, der wirtschaftliche Erfahrung, gesellschaftliche Verantwortung und konkrete Unterstützung für bessere Bildungschancen zusammenbringt.

Neuzugang im Geschäftsbereich Advisory: Steffen Kahlefendt wechselt von Forvis Mazars zu Grant Thornton

April 2026

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