BFH-Urteil: Betriebsausgaben bei Vermögensverlusten durch Angehörige
BFH Insight - wöchentlich. relevant. präzise.Vermögensverluste durch Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue können Betriebsausgaben sein. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn ein Angehöriger den Schaden verursacht hat. Der BFH hat mit Urteil vom 28. Januar 2026 (X R 21/23) klargestellt, dass weder das Verwandtschaftsverhältnis noch eine nachlässige Überwachung für sich genommen den Abzug ausschließen.