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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
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Operational Advisory
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Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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Grant Thornton B2B ESG-Studie
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
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International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Mit unserer Webinarreihe tax@web bieten wir eine kompakte Wissensauffrischung im Bereich Steuern. Expertinnen und Experten unseres Hauses stellen aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung vor und geben zielführende Hinweise für die Unternehmenspraxis.
Folgende Themen erwarten Sie:
Die globale Mindeststeuer im Praxischeck
Die globale Mindeststeuer (Pillar 2) findet seit dem 1. Januar 2024 erstmals Anwendung. Betroffen von den neuen Regelungen sind Unternehmen, die in zwei der vier vorangegangenen Jahre mindestens 750 Millionen Euro Umsatzerlöse erzielt haben. Sie müssen spätestens im Rahmen des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 eine Rückstellungsberechnung durchführen; im Anhang des Jahres- und Konzernabschlusses 2023 (bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr) sind bereits Angaben zur voraussichtlichen Betroffenheit von Pillar 2 erforderlich.
Mögliche Auswirkungen für das Unternehmen: Betroffene Unternehmen müssen damit bereits weit vor der Frist zur Abgabe der ersten Mindeststeuererklärung am 30. Juni 2026 tätig werden. Da die globale Mindeststeuer auf einem weltweiten Berechnungsschema aufsetzt, stellt die Frage der Datenbeschaffung und Datenverarbeitung eine besondere Herausforderung dar. Aber auch prozessual und strukturell erfordert die Umsetzung der globalen Mindeststeuer im Konzern umfangreiche Vorbereitungen.
Wir geben einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage von Pillar 2 sowie darüber, wie betroffene Unternehmen die komplexen Regelungen der globalen Mindeststeuer praktisch umsetzen können. Dabei fokussieren wir uns auf die gesetzlichen Mindestanforderungen und die Nutzung von übergangsweisen Vereinfachungsregelungen.
Aktuelles zur Wegzugsteuer
Auch natürliche Personen, in deren Privatvermögen sich Anteile im Sinne des § 17 EStG befinden, sind von aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht betroffen – dabei ist die sogenannte Wegzugsteuer relevanter denn je. Bei einem Wegzug vor dem 31. Dezember 2021 in einen EU-/EWR-Staat bestand die Möglichkeit einer zinslosen und unbegrenzten Stundung, sodass es effektiv nicht zu einer Steuerbelastung kam. Gesetzesänderungen ab dem 1. Januar 2022 führen nun zu verschiedenen Anpassungen, unter anderem zum Wegfall der Stundungsmöglichkeit und weiteren Verschärfungen. Deshalb gilt: Die Wohnsitzverlegung ins Ausland sollte langfristig geplant werden, denn dieser Schritt kann zu erheblichen steuerlichen Auswirkungen führen.
Wir fassen die aktuellen Themen der Wegzugsteuer zusammen und geben dabei Einblicke in Urteile und Entwicklungen in diesem Kontext. Die aktuellen Entwicklungen führen auch dazu, dass Ausschüttungen auch in Altfällen überwacht werden sollten. Eine neu eingeführte Ausschüttungssperre kann zum Widerruf der Steuerstundung führen.
Definition der Betriebsstätte im Wandel
Mit Wirkung seit dem 1. Januar 2024 finden die geänderten Regelungen von gleich sechs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Deutschland abgeschlossen hat, erstmals Anwendung; seit 2021 wurden bereits 17 DBAs mit Deutschland geändert. Eine einheitliche Anpassung des Betriebsstättenbegriffs ergibt sich daraus leider nicht. Darüber hinaus hat sich die Finanzverwaltung zur Thematik der Begründung einer Betriebsstätte klarstellend geäußert.
Mögliche Auswirkungen für das Unternehmen: Gerade im Bereich der Betriebsstättenbegründung ist eine Einzelfallanalyse unabdingbar. Da eine Vielzahl von DBAs in relativ kurzer Zeit mit unterschiedlichen Regelungen abgeschlossen wurde, muss mehr denn je auf die Regelung des einzelnen anwendbaren DBAs geachtet werden. Ein Trend zur Vereinheitlichung ist hierbei nicht erkennbar, sodass die Frage, ob eine Betriebsstätte im Einzelfall vorliegt, weiterhin Konfliktpotenzial bergen wird.
Wir geben einen Überblick über die von den Anpassungen der Betriebsstättendefinition betroffenen Länder und erläutern die Klarstellungen seitens der Finanzverwaltung. Wir zeigen dabei Vereinfachungen und Stolpersteine auf.
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
Seien Sie unser tax@web-Gast – wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen
Unsere Referenten
Alexander Göbel ist Senior Manager am Standort Düsseldorf bei Grant Thornton. Er ist seit 2017 für unser Unternehmen tätig und verfügt über mehrjährige Erfahrung in der kapitalmarktorientierten Wirtschaftsprüfung sowie der nationalen und internationalen Steuerberatung.