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PRESSEINFORMATION

Grant Thornton erzielt Erfolg im Verfahren gegen Gründungspartner der Kanzlei Buse

Pressemitteilung

München, 4. Mai 2022

Das Litigation-Team von Grant Thornton um die Partner Josef Nachmann und Christian Wagner vertritt Hartmut Fromm, Gründungspartner der Kanzlei Buse Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, in einem Schadensersatzprozess gegen den Insolvenzverwalter Thorsten Fuest, der das Vermögen des ehemaligen Top-Managers Thomas Middelhoff verwaltet. Thorsten Fuest von Brinkmann & Partner Rechtsanwälte hat Klage gegen Hartmut Fromm und die Kanzlei Buse erhoben.

Das Urteil

Das Landgericht Bielefeld hat am 29. April 2022 die von dem Insolvenzverwalter bereits im Jahr 2018 in Höhe von 5,1 Millionen Euro erhobene Klage als unzulässig abgewiesen. Insbesondere wurde die Prozessführungsbefugnis des Klägers als unzulässig und mangels Klagerechts des Insolvenzverwalters im Ergebnis auch als unbegründet bewertet. Das Urteil stellt keine Überraschungsentscheidung dar und war auch so erwartet worden. Zuletzt hatte das Landgericht Bielefeld seine Rechtsauffassung bereits in einem entsprechenden Hinweisbeschluss kundgetan.

Die Hintergründe

Insolvenzverwalter Thorsten Fuest hatte Rechtsanwalt Hartmut Fromm sowie der Kanzlei Buse Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB vorgeworfen, als rechtliche Vertreter des ehemaligen Managers Thomas Middelhoff diesen bei einem Immobilienverkauf unterstützt zu haben und hierdurch den Wert von Gesellschaftsanteilen des ehemaligen Managers verringert zu haben. Hierdurch sei im Rahmen von dessen späterer Privatinsolvenz auch die Insolvenzmasse verringert worden. Dem unsubstantiierten Vorwurf des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Fromm hätte in diesem Zusammenhang "systematisch" wesentliche Vermögensgegenstände auf Dritte übertragen, so dass den Insolvenzgläubigern ein Schaden in Höhe von 5,1 Millionen entstanden sei, wurde bereits von Anfang an in aller Deutlichkeit entgegengetreten.

Zur Begründung führte das Landgericht an, dass die Geltendmachung der Ansprüche durch den Insolvenzverwalter bereits § 92 der Insolvenzordnung (InsO) entgegenstehe. Denn ein Schaden der Gesamtheit der Gläubiger liege gar nicht vor, da ein Gläubiger die hier relevanten Gesellschaftsanteile bereits 2014 und damit vor Insolvenzeröffnung gepfändet habe, dieser selbst aber weder geklagt noch seine (angeblichen) Ansprüche an den Insolvenzverwalter abgetreten habe. Vor diesem Hintergrund musste sich das Gericht mit den im Übrigen unzutreffenden Vorwürfen gegen Rechtsanwalt Hartmut Fromm und die Kanzlei Buse gar nicht weiter auseinandersetzen. Überdies hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld in diesem Zusammenhang ein Strafverfahren wegen vermeintlicher Bankrottstraftaten gegen Rechtsanwalt Hartmut Fromm bereits 2019 eingestellt. Schon damit war deutlich geworden, dass die erhobenen Vorwürfe völlig unbegründet waren.

Team

Josef Nachmann
Partner (München)
+49 89 36849 4301
josef.nachmann@de.gt.com

Christian Wagner
Partner (München)
+49 89 36849 4317
christian.wagner@de.gt.com

Über Grant Thornton in Deutschland

Grant Thornton gehört zu den zehn größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland. Rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen an elf Standorten neben dem gehobenen Mittelstand auch börsennotierte Unternehmen. Das Prüfungs- und Beratungsunternehmen besteht aus den Geschäftsbereichen Audit & Assurance, Tax, Advisory, Business Process Solutions, Legal und Private Finance. Die Gesellschaft ist die deutsche Mitgliedsfirma von Grant Thornton International Ltd. Mit über 62.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in mehr als 140 Ländern berät das Grant Thornton Netzwerk Unternehmen auf der ganzen Welt. www.grantthornton.de

Kontakt

Friederike Sophie Foitzik
Head of Brand Marketing
+49 30 890482 362
friederike.foitzik@wkgt.com

 

 

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