Wir unterstützen Sie mit Prüfungsleistungen im Rahmen von Squeeze-outs, Verschmelzungen und Unternehmensverträgen. Weitere Prüfungen übernehmen wir im Hinblick auf Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfungen, Werthaltigkeitsbestätigungen und Debt-to-Equity Swaps.

Unsere Leistungen

Wir verstehen unsere Mandantschaft und unser Handwerk. Zu jeder Ihrer Herausforderungen finden wir die passende Lösung.

Prüfung bei Squeeze Outs, Verschmelzungen und Unternehmensverträgen

Minderheitsaktionäre haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Abfindung, wenn ihre Anteile im Rahmen eines Squeeze-Outs auf den Hauptaktionär übertragen werden. Entsprechendes gilt für Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge und Verschmelzungen. Zum Schutz der Minderheitsaktionäre sieht das Gesetz je nach vorliegendem Fall eine Angemessenheitsprüfung, eine Vertragsprüfung bzw. eine Verschmelzungsprüfung vor, die durch unabhängige, vom Gericht ausgewählte und bestellte Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt werden.

Als Mitglied im Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft und in Unterausschüssen des Instituts der Wirtschaftsprüfer sind wir maßgeblich an der Entwicklung deutscher Bewertungsstandards beteiligt. Wir haben langjährigen praktische Erfahrung in der Prüfung von Unternehmensbewertungen und in der Begleitung von Spruchverfahren.

Wir unterstützen Sie mit Prüfungsleistungen im Rahmen von Squeeze Outs, Verschmelzungen und Unternehmensverträgen gerne in den nachfolgenden Bereichen:

  • Prüfung von Unternehmensbewertungen
  • Prüfung der Angemessenheit der Abfindung, des Ausgleichs bzw. des Umtauschverhältnisses
  • Vorbereitung und Begleitung bei Hauptversammlung
  • Begleitung im Spruchverfahren
Prüfung von Sacheinlagen

Wird bei einer Kapitalerhöhung kein Bargeld ins Unternehmen eingebracht, sondern andere Vermögenswerte, so liegt eine Sacheinlage vor. Bei einer Sacheinlage muss der Nachweis erbracht werden, dass diese werthaltig ist und damit der Betrag der dafür ausgegebenen Anteile erreicht wird. Die Notwenigkeit für eine Werthaltigkeitsbestätigung ist insbesondere im Falle einer Sachgründung bzw. einer Sachkapitalerhöhung und eines Debt-to-Equity-Swaps gegeben.

Wir unterstützen Sie als unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen von.Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfungen, Werthaltigkeitsbestätigungen und Debt-to-Equity Swaps.

Wir sind ausgezeichnet.

Und darauf sind wir stolz. Und klar – es freut uns genauso, dass unsere Mandantinnen und Mandanten uns bestens bewerten. Wir arbeiten hart dafür, dass das auch so bleibt. Versprochen!

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