Die Energiekosten in Deutschland gehören weltweit zu den höchsten.

Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für global agierende Unternehmen. Zugleich stellt die Umsetzung der Energiewende Unternehmen aus energieintensiven Industriezweigen vor allem der Chemie-, Metall- und Kunststoffindustrie, der Kokerei und Mineralölverarbeitung sowie aus der Herstellung von Glas, Keramik, Papier und Pappe vor enorme Herausforderungen. Der Übergang von konventionellen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien erfordert erhebliche finanzielle Anstrengungen und stellt insbesondere energieintensive Unternehmen vor die Herausforderung, den Energiebedarf trotz knapper Ressourcen und steigender Marktpreise weiterhin verlässlich decken und finanzieren zu können.

In unserer Rolle als Abschlussprüfer, aber auch in Bezug auf unsere sonstigen berufstypischen Prüfungs- und Beratungsaufgaben unterstützen wir Mandanten (energieintensive Unternehmen, aber auch Energieversorgungsunternehmen) im Zusammenhang mit der kaufmännischen Darstellung und Abrechnung von Energieflüssen, der Erlangung staatlicher Subventionen von Energiekosten und bei der Erfüllung daraus resultierender gesetzlicher Verpflichtungen.

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    Zu unseren operativen Leistungspaketen der energiewirtschaftlichen Prüfung und Beratung zählen insbesondere:

    • Prüfung von Endabrechnungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG);
    • Prüfung von Begrenzungsanträgen und Endabrechnungen nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG);
    • Prüfungsverfahren nach dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP);
    • Prüfung nach § 2 Absatz 6 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 4 Konzessionsabgabenverordnung des Grenzpreisvergleichs von Strom
    • Prüfung nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV);
    • Prüfung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten des Emissionshandels (CO2 Strompreiskompensation);
    • Prüfungen im Rahmen des Antragsverfahrens für die Kompensation gemäß § 11 Absatz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und der Carbon Leakage Verordnung (BECV);
    • Sektorenerweiterung nach BECV;
    • Prüfung der Abrechnung eines KWK Anlagenbetreibers nach § 30 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG);
    • Prüfungen im Zusammenhang mit der Gas- und Strompreisbremse;
    • Antragsfähigkeitsaudit zur CO2 Strompreiskompensation und zum BECV;
    • Beratung Drittmengenangrenzung.

    Unsere praktische Tätigkeit flankieren wir durch interne Qualitätssicherungsmaßnahmen, permanente Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die aktive Mitwirkung in berufsständischen, energiewirtschaftlichen Fachgremien, insbesondere des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), zur Neu- und Fortentwicklung einschlägiger Prüfungs- und Beratungsgrundsätze.

    Weiterhin tragen Strom- und Energiesteuern ganz wesentlich zu den hohen Energiekosten in Deutschland bei. Auch hier besteht das erhöhte Risiko eines Wettbewerbsnachteils im Verhältnis zu ausländischen Wettbewerbern. Vor diesem Hintergrund bestehen insbesondere für Unternehmen des produzierenden Gewerbes Möglichkeiten zur Entlastung von Strom- und Energiesteuern, welche als Subventionen ausgestaltet sind. Die Entlastungswirkung kann dabei im Einzelfall bis zu 100 Prozent betragen. Wir unterstützen Unternehmen, die maximale Entlastung von Energie- und Stromsteuern zu erzielen.

    Umfassende Unterstützung auch bei steuerlichen Fragestellungen

    Ebenso beraten wir Unternehmen, die zur Vermeidung von hohen Stromkosten eigene Stromerzeugungsanlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen) bereits betreiben beziehungsweise künftig betreiben werden, und übernehmen die damit ggf. erforderliche stromsteuerliche Deklaration beziehungsweise die damit verbundene Korrespondenz mit den für die Stromsteuer zuständigen Behörden. Unser Experte Leon Hemker unterstützt Sie bei diesen Themen gerne.

    Bewertung in entscheidenden Situationen

    Wir unterstützen Unternehmen in sämtlichen ökonomischen Fragestellungen mit energiespezifischem Bezug als Berater oder als unabhängiger Gutachter. Hierzu gehören insbesondere Bewertungen

    • im Rahmen von Transaktionen und Umstrukturierungen,
    • von Kapitalmaßnahmen aus öffentlichen Mitteln (Market Economy Operator Test),
    • von Investitionsprojekten,
    • von Vermögensgegenständen und Beteiligungen im Rahmen von Finanzierungsverhandlungen.

    Wir beraten Sie auch bei transformatorischen Herausforderungen wie dem Aufbau neuer nachhaltiger Geschäftsmodelle. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen neben Unternehmensbewertungen auch die ökonomische Beratung sowie die Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen. Unser Experte Dr. Alexander Budzinski unterstützt Sie bei diesen Themen gerne.

    Unsere Leistungen können wir an allen deutschen Standorten anbieten, bei Bedarf auch übergreifend über Geschäftsbereiche und Service Lines. Internationale Herausforderungen bilden wir über das Grant Thornton Netzwerk ab. Zu allen energierechtlichen Fragestellungen sowie in sämtlichen Angelegenheiten betreffend Einkauf von Energie, das Management von Emissionsrechten einschließlich der technischen Gestaltung Ihrer Energieversorgung, verfügen wir über ein breites Netz an versierten Kooperationspartnern, mit denen wir langjährig vertrauensvoll zusammenarbeiten.

    Bei weiteren energierelevanten Fragestellungen steht Ihnen unser interdisziplinäres Expertenteam der Branche Energy & Natural Resources gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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