Risiken minimieren, Chancen nutzen

Rechtssichere Lösungen für Energiesteuern

Die Energieerzeugung und -versorgung ist mit komplexen steuerrechtlichen Verpflichtungen verbunden. Unternehmen müssen zahlreiche Antrags-, Mitteilungs- und Meldepflichten beachten – von der Strom- und Energiesteuer bis zur Teilnahme am Emissionshandel. Fehler oder Versäumnisse können dabei schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen oder Sanktionen führen. Wir helfen Ihnen, Risiken zu minimieren, steuerliche Vorteile zu nutzen und Ihre Pflichten effizient und rechtssicher zu erfüllen.

Unsere Beratung richtet sich an Unternehmen, die mit Energieerzeugung oder -versorgung befasst sind – von klassischen Energieversorgern und Netzbetreibern bis hin zu Eigenerzeugern und Energieverbrauchern wie Industrieunternehmen, Gewerbebetrieben, Krankenhäusern oder Kommunen. Besonders in diesen Bereichen gibt es oft ungenutzte Möglichkeiten zur Steuerentlastung oder Befreiungstatbestände, die wir für Sie prüfen und durchsetzen.

Kontaktieren Sie uns!
Wir stehen unseren Mandanten als verlässlicher Partner in allen Fragen rund um Energiesteuern zur Seite – lösungsorientiert, effizient und rechtssicher. Mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Chancen und individuelle Bedürfnisse sorgen wir dafür, dass steuerliche Pflichten zur Entlastung statt zur Belastung werden.
Patrick Embacher Partner, Grant Thornton AG

Unsere Leistungen im Überblick

  • Analyse Ihrer Steuer- und Abgabepflichten
    Unternehmen unterliegen je nach Tätigkeit und Energieverbrauch unterschiedlichen steuerlichen Verpflichtungen, insbesondere nach dem Stromsteuergesetz (StromStG) und dem Energiesteuergesetz (EnergieStG). Wir analysieren, welche Abgaben für Sie relevant sind und ob eine Steuerpflicht besteht.

  • Prüfung möglicher Befreiungs- und Entlastungstatbestände
    Das Energiesteuer- und Stromsteuerrecht sieht verschiedene Befreiungs- und Entlastungsmöglichkeiten vor, beispielsweise, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, Stromsteuerbefreiungen für Eigenversorger und Strom- und Energiesteuerentlastungen sowie netzbezogene Umlagenentlastungen für energieintensive bzw. produzierende Unternehmen. Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen von Steuervergünstigungen profitieren kann und unterstützen Sie bei der Geltendmachung.

  • Begleitung bei der Antragstellung
    Steuerbefreiungen und Erstattungen müssen rechtzeitig und korrekt bei den zuständigen Behörden beantragt werden; teilweise sind formelle Erlaubnisse für die Inanspruchnahme erforderlich. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
  • Unterstützung bei Antrags-, Mitteilungs- und Meldepflichten
    Die Inanspruchnahme von Begünstigungen und Entlastungen geht mit Antrags-, Mitteilungs- und Meldepflichten einher. Unternehmen müssen z.B. regelmäßig Meldungen über ihren Energieverbrauch an die zuständigen Behörden wie das Hauptzollamt übermitteln. Wir unterstützen Sie dabei, diese Pflichten fristgerecht zu erfüllen.

  • Beratung zur rechtskonformen Dokumentation
    Im Zusammenhang mit Steuerermäßigungen oder Befreiungen bestehen zu Nachweiszwecken detaillierte Aufzeichnungspflichten. Aufzeichnungen über die Erfüllung der konkreten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Befreiungen oder Entlastungen müssen zudem über Jahre hinweg aufbewahrt werden  Wir beraten Sie zur rechtskonformen Dokumentation und helfen Ihnen, die erforderlichen Unterlagen effizient zu verwalten.
  • Prüfung von Nachzahlungen
    Falls Nachforderungen durch Behörden erhoben werden, prüfen wir die Berechnung auf Basis der geltenden Regelungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht sowie der Abgabenordnung (AO). Unrechtmäßige Nachforderungen können angefochten werden.

  • Unterstützung bei Pflichtverstößen und Sachverhaltsaufarbeitung
    Falls Fristen nicht eingehalten wurden, unvollständige Anträge vorliegen oder Erlaubnisse nicht beantragt wurden, helfen wir Ihnen, den Sachverhalt aufzuarbeiten und Ihre Pflichten nachträglich zu erfüllen. Dabei achten wir darauf, dass mögliche Sanktionen aufgrund einer etwaigen Steuerhinterziehung oder fahrlässigen Steuerverkürzung vermieden oder reduziert werden; insbesondere durch Formulierung einer wirksamen Selbstanzeige gemäß Abgabenordnung gegenüber den Behörden.
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten
    Wir vertreten Ihr Unternehmen in Einspruchsverfahren gegen Behördenbescheide oder unterstützen Sie bei Klagen vor dem Finanzgericht oder Bundesfinanzhof (BFH), falls eine behördliche Entscheidung fehlerhaft ist. Außerdem begleiten wir Ihr Unternehmen gerne im Rahmen von behördlichen Außen- bzw. Betriebsprüfungen. 
  • Prüfung der Verpflichtung zur Teilnahme am Emissionshandel
    Unternehmen, die CO₂-intensive Prozesse betreiben, sind unter Umständen verpflichtet, am Emissionshandel nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) oder dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) teilzunehmen. Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Meldepflichten bestehen.

  • Rechtssichere Umsetzung und Optimierung
    Die Teilnahme am Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) oder am nationalen Emissionshandel (nEHS) erfordert eine detaillierte Planung. Wir helfen Ihnen, Ihre Emissionszertifikate rechtskonform zu verwalten und beraten Sie zu Optimierungsstrategien gemäß den Vorgaben des TEHG bzw. BEHG.

Vertrauen Sie Grant Thornton und ihren Experten bei Energiesteuern- und abgaben

Wir sind ausgezeichnet.

Und darauf sind wir stolz. Und klar – es freut uns genauso, dass unsere Mandantinnen und Mandanten uns bestens bewerten. Wir arbeiten hart dafür, dass das auch so bleibt. Versprochen!

Image

Häufig gestellte Fragen zu Energiesteuern- und abgaben

Energiesteuern sind staatliche Abgaben auf den Verbrauch von Energie, insbesondere auf Strom, Heizstoffe und Kraftstoffe. Sie dienen dazu, den Energieverbrauch zu regulieren und klimafreundliche Maßnahmen zu fördern. In Deutschland unterliegen vor allem Unternehmen mit hohem Energieverbrauch der Stromsteuer (StromStG) und der Energiesteuer (EnergieStG). Betroffen sind unter anderem Energieversorger, Industrie- und Gewerbebetriebe, Krankenhäuser sowie kommunale Einrichtungen. Bestimmte Unternehmen können Steuerentlastungen oder Befreiungen beantragen.

Unternehmen im Energiesektor müssen je nach Tätigkeit verschiedene Abgaben leisten, darunter:

  • Stromsteuer: Wird auf den Verbrauch elektrischer Energie erhoben (§ 3 StromStG).
  • Energiesteuer: Gilt für Brennstoffe wie Gas, Kohle oder Heizöl (§ 2 EnergieStG).
  • CO₂-Abgabe: Teil des nationalen Emissionshandels für fossile Brennstoffe (§ 3 BEHG).
  • Konzessionsabgaben: Fallen für die Nutzung öffentlicher Versorgungsnetze an.
  • Netzentgelte & EEG-Umlage: Je nach Netzanschluss und Strombezug für Unternehmen relevant.

Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob Entlastungen oder Befreiungen möglich sind, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

  • Stromsteuer: Besteuert den Verbrauch elektrischer Energie und wird von Versorgern erhoben. Einige Unternehmen haben Anspruch auf eine Ermäßigung (§ 9b StromStG).
  • Energiesteuer: Betrifft fossile Brennstoffe wie Diesel, Heizöl oder Erdgas. Besonders relevant für Unternehmen mit eigener Wärme- oder Energieerzeugung (§ 2 EnergieStG).
  • CO₂-Abgabe (nationaler Emissionshandel): Seit 2021 müssen Unternehmen, die fossile Brennstoffe einsetzen, CO₂-Zertifikate erwerben. Diese Abgabe steigt schrittweise und betrifft unter anderem Industriebetriebe und Energieversorger (§ 3 BEHG).

Während Strom- und Energiesteuern klassisch auf den Verbrauch erhoben werden, soll die CO₂-Abgabe Unternehmen dazu anregen, auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen.

Die Fristen hängen von der Steuerart ab:

  • Stromsteuer: Anmeldung und Zahlung erfolgen monatlich oder jährlich beim Hauptzollamt, abhängig von der Verbrauchsmenge. Unternehmen mit geringem Verbrauch melden jährlich bis zum 31. Mai des Folgejahres (§ 8 StromStV).
  • Energiesteuer: Auch hier erfolgt die Anmeldung in der Regel monatlich, größere Unternehmen müssen quartalsweise oder jährlich eine Steueranmeldung abgeben (§ 8 EnergieStV).
  • CO₂-Abgabe (Emissionshandel): Unternehmen müssen ihre Emissionen bis 31. Juli des Folgejahres melden und entsprechende CO₂-Zertifikate bis zum 30. September abgeben (§ 6 BEHG).

Verspätete Meldungen oder Zahlungen können zu Nachforderungen oder Sanktionen führen.

Die Teilnahme am Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) oder am nationalen Emissionshandel (nEHS) ist für bestimmte Unternehmen verpflichtend:

  • EU-ETS: Gilt für große Industrieanlagen, Kraftwerke und die Luftfahrt. Unternehmen mit einer jährlichen CO₂-Emission über 20 MW Feuerungswärmeleistung sind betroffen.
  • Nationaler Emissionshandel (nEHS): Seit 2021 sind Unternehmen verpflichtet, CO₂-Zertifikate zu erwerben, wenn sie fossile Brennstoffe wie Diesel, Heizöl oder Gas nutzen (§ 7 BEHG). Dies betrifft insbesondere Mineralölunternehmen, Energieversorger und bestimmte Industriebetriebe.

Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob sie in den Geltungsbereich fallen, um rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.

Der nationale Emissionshandel (nEHS) wurde 2021 in Deutschland eingeführt und betrifft Unternehmen, die fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen oder nutzen (§ 3 BEHG). Ziel ist es, die CO₂-Emissionen durch eine steigende Bepreisung zu senken. Unternehmen müssen für jede ausgestoßene Tonne CO₂ ein Zertifikat erwerben.

Unternehmen in energieintensiven Branchen können Entlastungen beantragen. Betriebe sollten frühzeitig eine Strategie zur CO₂-Kostenreduktion entwickeln, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Das EU-ETS (European Union Emissions Trading System) ist das Europäische Emissionshandelssystem, das seit 2005 als zentrales Klimaschutzinstrument der EU gilt. Es basiert auf dem „Cap-and-Trade“-Prinzip: Die EU legt eine Obergrenze für CO₂-Emissionen fest, und betroffene Unternehmen müssen für jede ausgestoßene Tonne CO₂ ein Zertifikat besitzen. Nicht genutzte Zertifikate dürfen gehandelt werden, wodurch klimafreundliche Unternehmen profitieren. Die Zertifikate werden schrittweise reduziert, um Emissionen zu senken und Investitionen in nachhaltige Technologien zu fördern.