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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Öffentlicher Sektor
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
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Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
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Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
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Grant Thornton B2B ESG-Studie
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
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International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Die Energiebranche steht vor großen Herausforderungen: Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und komplexe regulatorische Anforderungen prägen den Markt. Energie ist der Treibstoff unserer modernen Welt, und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ebenso anspruchsvoll wie entscheidend. Ob Energiekonzessionen, erneuerbare Energien oder Wärmeversorgung – rechtliche Expertise ist der Schlüssel zum Erfolg.
Mit unserer umfassenden Erfahrung im Energierecht unterstützt Grant Thornton Unternehmen dabei, ihre Projekte effizient, rechtssicher und zukunftsorientiert zu gestalten. Vertrauen Sie auf maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren Erfolg im Energiesektor sicherstellen.
Unsere Leistungen im Überblick
Das Energierecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen und Gesetzen, die den Energieversorgungssektor in Deutschland regeln. Es ist geprägt von der Energiewende, einem umfassenden Umbau des Energiesystems hin zu einer nachhaltigeren und klimafreundlicheren Energieerzeugung. Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Unsere Beratung deckt die Beantwortung klassischer, aus dem EnWG folgender Fragestellungen wie z.B. Zugang zu Energieversorgungsnetzen, Regulierung von Entgelten oder Genehmigung von Erzeugungsanlagen ab und erstreckt sich auf Fragenkomplexe aus immer wiederkehrenden Themenfeldern, die wir aus diesem Grund gesondert darstellen.
Strom- und Gaskonzessionen werden aufgrund der kartellrechtlich zulässigen Höchstlaufzeit maximal für eine Dauer von 20 Jahren gewährt. Die Neuvergabe der Wegerechte unterliegt strengen energie- und (quasi) vergaberechtlichen Anforderungen. Deren Rechtmäßigkeit ist daher ein „Dauerbrenner“ gerichtlicher Überprüfung. Wir unterstützen Gebietskörperschaften bei der Vergabe der Energiekonzessionen nach § 46 ff. EnWG und begleiten Energieversorgungsunternehmen bei der Bewerbung um Neukonzessionen oder der Verteidigung von Bestandskonzessionen. Die Ansprüche unserer Mandanten setzen wir gerichtlich – sowohl im einstweiligen Rechtsschutz, als auch in der Hauptsache, z.B. bei sich anschließenden streitigen Netzübernahmen – durch.
Auch im Bereich der Erneuerbaren Energien legen wir einen besonderen Fokus auf die ganzheitliche und interdisziplinäre Beratung unserer Mandanten. Unsere wesentliche Beratungsleistung besteht in der Begleitung von Erneuerbare-Energien-Ausbauprojekten (insbesondere Wind und Photovoltaik). Aus rechtlicher Sicht umfasst dies vor allem die rechtliche Prüfung der Umsetzbarkeit der Projekte sowie die Unterstützung unserer Mandanten bei der Grundstücks-/Flächensicherung und der Vereinbarung von Kooperationen mit Umsetzungspartnern durch die Erstellung und Verhandlung von Flächennutzungs- und Kooperationsverträgen.
Wir beraten unsere Mandanten zudem in Bezug auf die Rechtsformwahl und Gründung von Projektgesellschaften sowie im Zusammenhang mit Anlagenkäufen und Beteiligungen an bereits bestehenden Projektgesellschaften. Außerdem prüfen, erstellen und verhandeln wir klassische Stromlieferverträge sowie sog. Power Purchase Agreements (PPA).
Aufgrund politischer Vorgaben und damit einhergehenden Gesetzesänderungen sowie Vorgaben zur Dekarbonisierung besteht ein hoher Beratungsbedarf im Bereich der Wärmeversorgung. Wir beraten unsere Mandanten zu sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung- und versorgung.
Unsere Beratungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Prüfung von Wärmelieferverträgen auf ihre Rechtskonformität, insbesondere mit Blick auf vereinbarte Vertragslaufzeiten und Preisanpassungsreglungen, die Erarbeitung von neuen, der aktuellen Rechtslage entsprechenden, Vertragsregelungen und die Erstellung von Neukundenverträgen.
Im Zusammenhang mit bestehenden Endkundenverträgen unterstützen wir unsere Mandanten außerdem bei der Entwicklung einer rechtssicheren Umstellungsstrategie sowie der konkreten Umstellung und Kundenkommunikation. Insbesondere unwirksame Preisanpassungsklauseln stellen ein hohes wirtschaftliches Risiko für Wärmeversorgungsunternehmen dar, weswegen wir unsere Mandanten auch in diesem Zusammenhang interdisziplinär beraten und praxisnah unterstützen.
Vertrauen Sie Grant Thornton und ihren Experten beim Energierecht
Mit fundierter Branchenkenntnis und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Unternehmen bei komplexen rechtlichen Herausforderungen – für Ihren Erfolg im Energierecht.
Als Teil des weltweiten Grant Thornton Netzwerks mit über 73.000 Experten in rund 150 Ländern profitieren Sie von tiefgreifendem Marktwissen und regionaler Expertise.
Mit unseren Standorten in Deutschland sind wir immer in Ihrer Nähe. Unsere persönliche, flexible Beratung stellt sicher, dass Ihre Ziele und Erwartungen stets im Mittelpunkt stehen.
Wir sind ausgezeichnet.
Und darauf sind wir stolz. Und klar – es freut uns genauso, dass unsere Mandantinnen und Mandanten uns bestens bewerten. Wir arbeiten hart dafür, dass das auch so bleibt. Versprochen!
Häufig gestellte Fragen zum Energierecht
Das Energierecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die die Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energie betreffen. Dazu gehören Gesetze und Verordnungen zu erneuerbaren Energien, Netzbetrieb, Energiekonzessionen, Wärmeversorgung und Energieeffizienz. Ziel ist es, den Zugang zu Energie sicher, nachhaltig und wettbewerbsfähig zu gestalten, unter Einhaltung nationaler und internationaler Vorgaben.
EU-Richtlinien und Verordnungen im Umweltrecht setzen Standards und Vorschriften für den Schutz der Umwelt innerhalb der Europäischen Union. Während Richtlinien von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, gelten Verordnungen direkt und verbindlich in allen EU-Ländern. Beispiele sind Regelungen zur Luftqualität, Emissionsgrenzwerte, Abfallwirtschaft oder der Ausbau erneuerbarer Energien.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein zentrales Gesetz in Deutschland, das den Ausbau erneuerbarer Energien fördert. Es regelt unter anderem die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne oder Biomasse, sowie die Einspeisung dieses Stroms in das öffentliche Netz. Ziel des EEG ist es, die Energiewende voranzutreiben und den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix zu erhöhen.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt den rechtlichen Rahmen für die Versorgung mit Strom und Gas in Deutschland. Es umfasst Vorschriften zur Marktorganisation, zur Sicherstellung einer zuverlässigen und umweltfreundlichen Energieversorgung sowie zur Regulierung des Netzbetriebs. Das EnWG schafft auch die Grundlage für den Wettbewerb im Energiemarkt.
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Diese Technologie erhöht die Energieeffizienz und trägt zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei. Das KWKG regelt unter anderem die Förderung von KWK-Anlagen durch Zuschläge für eingespeisten oder selbst genutzten KWK-Strom.
Die KWKG-Umlage ist eine Abgabe, die von Stromverbrauchern in Deutschland gezahlt wird, um die Förderung von KWK-Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zu finanzieren. Sie wird über die Stromrechnung erhoben und dient der Deckung der Zuschläge, die Betreiber von KWK-Anlagen für ihren Strom erhalten. Die Umlage trägt so zur Unterstützung einer umweltfreundlicheren Energieerzeugung bei.
Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) ist ein deutsches Gesetz, das 2011 eingeführt wurde, um den Ausbau der Stromübertragungsnetze zu beschleunigen. Es ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende in Deutschland und zielt darauf ab, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für neue Stromleitungen effizienter und schneller zu gestalten. Dies ist besonders wichtig, um die wachsenden Mengen an Strom aus erneuerbaren Energien, wie Wind- und Solarenergie, in das Stromnetz zu integrieren.
Unternehmen, die in der Energieerzeugung, -verteilung oder -nutzung tätig sind, profitieren von einer rechtlichen Beratung im Energierecht. Dazu zählen Energieversorger, Netzbetreiber, Kommunen, Stadtwerke sowie Unternehmen, die erneuerbare Energien nutzen oder Wärmeversorgungsprojekte umsetzen. Auch produzierende Unternehmen mit hohem Energieverbrauch benötigen oft rechtliche Unterstützung.
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