Wir sichern Ihre rechtliche Basis in einer sich wandelnden Branche

Die Energiebranche steht vor großen Herausforderungen: Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und komplexe regulatorische Anforderungen prägen den Markt. Energie ist der Treibstoff unserer modernen Welt, und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ebenso anspruchsvoll wie entscheidend. Ob Energiekonzessionen, erneuerbare Energien oder Wärmeversorgung – rechtliche Expertise ist der Schlüssel zum Erfolg.

Mit unserer umfassenden Erfahrung im Energierecht unterstützt Grant Thornton Unternehmen dabei, ihre Projekte effizient, rechtssicher und zukunftsorientiert zu gestalten. Vertrauen Sie auf maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren Erfolg im Energiesektor sicherstellen.

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Unsere Rechtsberatung ist präzise, lösungsorientiert, effizient und zugeschnitten auf das jeweilige Mandantenanliegen. Wir verstehen uns als Umsetzungsberater und möchten unseren Mandanten erfolgreiche, rechtssichere Projekte in den Geschäftsfeldern ermöglichen, die wir schätzen gelernt haben.
Christian Wagner Partner, Grant Thornton AG

Unsere Leistungen im Überblick

Das Energierecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen und Gesetzen, die den Energieversorgungssektor in Deutschland regeln. Es ist geprägt von der Energiewende, einem umfassenden Umbau des Energiesystems hin zu einer nachhaltigeren und klimafreundlicheren Energieerzeugung. Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Unsere Beratung deckt die Beantwortung klassischer, aus dem EnWG folgender Fragestellungen wie z.B. Zugang zu Energieversorgungsnetzen, Regulierung von Entgelten oder Genehmigung von Erzeugungsanlagen ab und erstreckt sich auf Fragenkomplexe aus immer wiederkehrenden Themenfeldern, die wir aus diesem Grund gesondert darstellen. 

Strom- und Gaskonzessionen werden aufgrund der kartellrechtlich zulässigen Höchstlaufzeit maximal für eine Dauer von 20 Jahren gewährt. Die Neuvergabe der Wegerechte unterliegt strengen energie- und (quasi) vergaberechtlichen Anforderungen. Deren Rechtmäßigkeit ist daher ein „Dauerbrenner“ gerichtlicher Überprüfung. Wir unterstützen Gebietskörperschaften bei der Vergabe der Energiekonzessionen nach § 46 ff. EnWG und begleiten Energieversorgungsunternehmen bei der Bewerbung um Neukonzessionen oder der Verteidigung von Bestandskonzessionen. Die Ansprüche unserer Mandanten setzen wir gerichtlich – sowohl im einstweiligen Rechtsschutz, als auch in der Hauptsache, z.B. bei sich anschließenden streitigen Netzübernahmen – durch. 

Auch im Bereich der Erneuerbaren Energien legen wir einen besonderen Fokus auf die ganzheitliche und interdisziplinäre Beratung unserer Mandanten. Unsere wesentliche Beratungsleistung besteht in der Begleitung von Erneuerbare-Energien-Ausbauprojekten (insbesondere Wind und Photovoltaik). Aus rechtlicher Sicht umfasst dies vor allem die rechtliche Prüfung der Umsetzbarkeit der Projekte sowie die Unterstützung unserer Mandanten bei der Grundstücks-/Flächensicherung und der Vereinbarung von Kooperationen mit Umsetzungspartnern durch die Erstellung und Verhandlung von Flächennutzungs- und Kooperationsverträgen.

Wir beraten unsere Mandanten zudem in Bezug auf die Rechtsformwahl und Gründung von Projektgesellschaften sowie im Zusammenhang mit Anlagenkäufen und Beteiligungen an bereits bestehenden Projektgesellschaften. Außerdem prüfen, erstellen und verhandeln wir klassische Stromlieferverträge sowie sog. Power Purchase Agreements (PPA)

Aufgrund politischer Vorgaben und damit einhergehenden Gesetzesänderungen sowie Vorgaben zur Dekarbonisierung besteht ein hoher Beratungsbedarf im Bereich der Wärmeversorgung. Wir beraten unsere Mandanten zu sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung- und versorgung.

Unsere Beratungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Prüfung von Wärmelieferverträgen auf ihre Rechtskonformität, insbesondere mit Blick auf vereinbarte Vertragslaufzeiten und Preisanpassungsreglungen, die Erarbeitung von neuen, der aktuellen Rechtslage entsprechenden, Vertragsregelungen und die Erstellung von Neukundenverträgen.

Im Zusammenhang mit bestehenden Endkundenverträgen unterstützen wir unsere Mandanten außerdem bei der Entwicklung einer rechtssicheren Umstellungsstrategie sowie der konkreten Umstellung und Kundenkommunikation. Insbesondere unwirksame Preisanpassungsklauseln stellen ein hohes wirtschaftliches Risiko für Wärmeversorgungsunternehmen dar, weswegen wir unsere Mandanten auch in diesem Zusammenhang interdisziplinär beraten und praxisnah unterstützen. 

Vertrauen Sie Grant Thornton und ihren Experten beim Energierecht

Wir sind ausgezeichnet.

Und darauf sind wir stolz. Und klar – es freut uns genauso, dass unsere Mandantinnen und Mandanten uns bestens bewerten. Wir arbeiten hart dafür, dass das auch so bleibt. Versprochen!

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Häufig gestellte Fragen zum Energierecht

Das Energierecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die die Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energie betreffen. Dazu gehören Gesetze und Verordnungen zu erneuerbaren Energien, Netzbetrieb, Energiekonzessionen, Wärmeversorgung und Energieeffizienz. Ziel ist es, den Zugang zu Energie sicher, nachhaltig und wettbewerbsfähig zu gestalten, unter Einhaltung nationaler und internationaler Vorgaben.

EU-Richtlinien und Verordnungen im Umweltrecht setzen Standards und Vorschriften für den Schutz der Umwelt innerhalb der Europäischen Union. Während Richtlinien von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, gelten Verordnungen direkt und verbindlich in allen EU-Ländern. Beispiele sind Regelungen zur Luftqualität, Emissionsgrenzwerte, Abfallwirtschaft oder der Ausbau erneuerbarer Energien.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein zentrales Gesetz in Deutschland, das den Ausbau erneuerbarer Energien fördert. Es regelt unter anderem die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne oder Biomasse, sowie die Einspeisung dieses Stroms in das öffentliche Netz. Ziel des EEG ist es, die Energiewende voranzutreiben und den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix zu erhöhen.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt den rechtlichen Rahmen für die Versorgung mit Strom und Gas in Deutschland. Es umfasst Vorschriften zur Marktorganisation, zur Sicherstellung einer zuverlässigen und umweltfreundlichen Energieversorgung sowie zur Regulierung des Netzbetriebs. Das EnWG schafft auch die Grundlage für den Wettbewerb im Energiemarkt.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Diese Technologie erhöht die Energieeffizienz und trägt zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei. Das KWKG regelt unter anderem die Förderung von KWK-Anlagen durch Zuschläge für eingespeisten oder selbst genutzten KWK-Strom.

Die KWKG-Umlage ist eine Abgabe, die von Stromverbrauchern in Deutschland gezahlt wird, um die Förderung von KWK-Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zu finanzieren. Sie wird über die Stromrechnung erhoben und dient der Deckung der Zuschläge, die Betreiber von KWK-Anlagen für ihren Strom erhalten. Die Umlage trägt so zur Unterstützung einer umweltfreundlicheren Energieerzeugung bei.

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) ist ein deutsches Gesetz, das 2011 eingeführt wurde, um den Ausbau der Stromübertragungsnetze zu beschleunigen. Es ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende in Deutschland und zielt darauf ab, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für neue Stromleitungen effizienter und schneller zu gestalten. Dies ist besonders wichtig, um die wachsenden Mengen an Strom aus erneuerbaren Energien, wie Wind- und Solarenergie, in das Stromnetz zu integrieren.

Unternehmen, die in der Energieerzeugung, -verteilung oder -nutzung tätig sind, profitieren von einer rechtlichen Beratung im Energierecht. Dazu zählen Energieversorger, Netzbetreiber, Kommunen, Stadtwerke sowie Unternehmen, die erneuerbare Energien nutzen oder Wärmeversorgungsprojekte umsetzen. Auch produzierende Unternehmen mit hohem Energieverbrauch benötigen oft rechtliche Unterstützung.