Warum spezialisierte Tax-Dienstleistungen im öffentlichen Sektor gebraucht werden

  • Öffentliche, kirchliche und gemeinnützige Organisationen haben aufgrund ihrer Leistungen für die Gesellschaft einen steuerlichen Sonderstatus.
  • Spezifische Gesetze und unterschiedliche Aufgaben von Organisationen müssen mit dem Steuerrecht in Einklang gebracht werden.
  • Der Blick ins Gesetz ist nicht immer ausreichend, erforderlich ist umfangreiche praktische Erfahrung für maßgeschneiderte Lösungen.
Silvia Michel

 

„Wir verstehen die Herausforderungen des öffentlichen Sektors und gemeinnütziger Organisationen und unterstützen diese konsequent hinsichtlich ihres steuerlichen Sonderstatus. Darauf sind wir spezialisiert.“

 

Silvia Michel, Partner bei Grant Thornton Deutschland

Was Tax im öffentlichen Sektor besonders macht

Die öffentliche Hand, gemeinnützige und kirchliche Organisationen sind anders zu besteuern als privatwirtschaftliche Betriebe. Das ist gut und richtig, leisten sie doch Arbeit, von denen die gesamte Gesellschaft profitiert. Zugleich können sie aber auch in Teilbereichen wie wirtschaftliche Unternehmen zu behandeln sein. 

Damit müssen die individuellen Aufgaben der Organisationen nach den Regelungen der verschiedenen Steuergesetze beurteilt und die richtige Besteuerung in den Verwaltungsabläufen sichergestellt werden.

So sind beispielsweise juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) durch § 2b UStG häufiger unternehmerisch einzustufen als zuvor. Wettbewerbsfragen führen auch zur Erweiterung steuerpflichtiger Bereiche bei Gemeinnützigen. Nicht jede Gebäudenutzung von NPO ist von der Grundsteuer befreit. Wir kennen die Besonderheiten und haben langjährige Erfahrung in der Beratung der öffentlichen Hand sowie von gemeinnützigen und kirchlichen Organisationen. 

Gerade in einem sich verändernden Umfeld können steuerliche Angelegenheiten im öffentlichen Sektor komplex und auch für die Finanzverwaltung selbst schwer anzuwenden sein. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie gerne. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten

  • Bundes- und Landesbehörden, Kommunen,
  • Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • Kirchen,
  • Gemeinnützige, NGOs und andere Non-Profit-Organisationen,
  • sowie Beteiligungsgesellschaften der vorstehenden Organisationen.

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Kommunikation mit der Finanzverwaltung? Sprechen Sie uns gern an.

Leistungen Grant Thornton

Unser Leistungsspektrum umfasst alle steuerlichen Bereiche von öffentlichen, gemeinnützigen und kirchlichen Organisationen. In vielen Steuerarten sind unsere Mandanten nur in Teilbereichen steuerpflichtig. Dennoch müssen sie eine zeitnahe, richtige und vollständige Deklaration sicherstellen. Deshalb sind die Vorbereitung und die fristgerechte Abgabe von Erklärungen genauso Teil unserer Leistungen wie die Unterstützung Anpassung von Geschäftsprozessen, die Begleitung steuerlicher Außenprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren oder die Einführung eines Tax-Compliance-Management-Systems.

Wir beraten unsere Mandanten

  • zur Umsatzsteuer, bei jPöR einschließlich § 2b UStG,
  • zur Vermögensverwaltung, zu Hoheitsbereich und Betrieben gewerblicher Art (BgA) in der Umsatz- und Ertragsteuer für jPöR,
  • in allen Bereichen des Gemeinnützigkeitsrechts,
  • zu steuerlichen Konzepten für steuerbegünstigte Organisationen, inkl. Abstimmung mit der Finanzverwaltung,
  • zu Satzungen für gemeinnützige Einrichtungen nach der Abgabenordnung,
  • zur Umsatzsteuer bei Einkauf im Ausland,
  • zur Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, insbesondere auch den jeweiligen spezifischen Befreiungstatbeständen,
  • zur Bauabzugsteuer u. a. Quellensteuern,
  • zur Lohnsteuer, Sozialversicherung, Künstlersozialabgabe sowie
  • zu Tax-Compliance-Management-Systemen

und bieten Schulungen zu den oben genannten Themen an.

Wir unterstützen Sie bei

  • steuerlichen Anmeldungen und Anträgen,
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen, bei einer teilweisen Umsatzsteuerbarkeit /-pflicht inkl. der Ermittlung der Vorsteuerschlüssel,
  • Gewinnermittlungen für Betriebe gewerblicher Art und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe,
  • Umsatzbesteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben von jPöR
  • 4-Sphären-Rechnungen für steuerbegünstigte Organisationen,
  • E-Bilanzen,
  • Körperschaftsteuererklärungen,
  • Gewerbesteuererklärungen,
  • Kapitalertragssteueranmeldungen, Steuerbescheinigungen,
  • Grundsteuerwerterklärungen,
  • Betriebsprüfungen, steuerlichen Außenprüfungen,
  • Abwehrberatungen sowie bei
  • außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Ansprechpartner

Unsere Expertinnen und Experten sind auf die Besonderheiten im öffentlichen Sektor spezialisiert. Uns ist wichtig, das Steuerrecht nicht nur verständlich darzustellen, sondern konkrete Handlungsempfehlungen auszusprechen. Dabei legen wir besonderen Wert auf deren praktische Umsetzbarkeit. Sprechen Sie uns gerne an.

Wir sind ausgezeichnet.

Und darauf sind wir stolz. Und klar – es freut uns genauso, dass unsere Mandantinnen und Mandanten uns bestens bewerten. Wir arbeiten hart dafür, dass das auch so bleibt. Versprochen!

WirtschaftsWoche Top Mittelstand Dienstleister 2024 Best Lawyers 2025 Welt Top Berater 2024

manager magazin 2023