Warum Tax-Dienstleistungen im öffentlichen Sektor gebraucht werden:

  • Öffentliche, kirchliche und gemeinnützige Organisationen haben aufgrund ihrer Leistungen für die Gesellschaft einen steuerlichen Sonderstatus.
  • Spezifische Gesetze und unterschiedliche Aufgaben von Organisationen müssen mit dem Steuerrecht in Einklang gebracht werden.
  • Bei der Finanzverwaltung muss das Verständnis für Steuerbegünstigungen von Juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) und gemeinnützige Organisationen oft erst hergestellt werden.
Silvia Michel

 

„Wir verstehen die Herausforderungen des öffentlichen Sektors und gemeinnütziger Organisationen und unterstützen diese konsequent hinsichtlich ihres steuerlichen Sonderstatus. Darauf sind wir spezialisiert.“

 

Silvia Michel, Partner bei Grant Thornton Deutschland

Was Tax im öffentlichen Sektor besonders macht

Gemeinnützige Organisationen, kirchliche Institutionen und die öffentliche Hand sind anders zu versteuern als privatwirtschaftliche Betriebe. Das ist gut und richtig, leisten sie doch Arbeit, von denen die gesamte Gesellschaft profitiert. Zugleich können Sie aber auch in Teilbereichen wie wirtschaftliche Unternehmen zu behandeln sein. Letztendlich müssen also die individuellen Aufgaben der Organisationen nach den steuerlichen Regelungen eingeordnet werden in verschiedene steuerlich unterschiedlich zu behandelnde Bereiche/Sphären. Auf der zweiten Ebene sind die dem Grunde nach dem Steuerrecht unterliegenden Bereiche dann steuerlich nach den allgemeinen Regeln, wie bei wirtschaftlichen Unternehmen, zu würdigen. Aufgrund der Besonderheiten der gemeinnützigen, kirchlichen und öffentlichen Organisationen, gibt es aber auch hier eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten.

Mit der Einführung von § 2b UStG gehen nun bei jPöR auch Umsatz- und Ertragsteuer getrennte Wege, was erneute Herausforderungen für jPöR nach sich zieht.

Gerade in einem sich verändernden Umfeld sind steuerliche Angelegenheiten im öffentlichen Sektor häufig komplex und auch für die Finanzverwaltung selbst schwer anzuwenden. Aus dieser Gemengelage ergeben sich weitere Besonderheiten für den öffentlichen Sektor. Unsere Expertinnen und Experten für die Belange öffentlicher, kirchlicher und gemeinnütziger Organisationen unterstützen Sie gerne. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten

  • Kommunen sowie Bundes- und Landesbehörden,
  • Kirchen
  • andere Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige (NGOs und andere Non-Profit-Organisationen)
  • sowie Beteiligungsgesellschaften der vorstehenden Organisationen

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Kommunikation mit der Finanzverwaltung? Sprechen Sie uns gern an.

Leistungen GT

Unser Leistungsspektrum für öffentliche, kirchliche und gemeinnützige Organisationen bezieht alle Bereiche mit ein, die steuerlich relevant sind. In vielen Steuerarten sind unsere Mandanten nur in Teilbereichen steuerpflichtig. Dennoch müssen sie eine zeitnahe, richtige und vollständige Deklaration zu allen Steuerarten sicherstellen. Deshalb sind die Vorbereitung und die fristgerechte Abgabe von Erklärungen genauso Teil unserer Leistungen wie die Begleitung steuerlicher Außenprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren oder die Einführung eines Tax-Compliance-Management-Systemsunter Beachtung der Besonderheiten des Sektors.

Wir beraten unsere Mandanten zu

  • Umsatzsteuer, bei jPöR einschließlich § 2b UStG,
  • Vermögensverwaltung, Hoheitsbereich und Betrieben gewerblicher Art (BgA) in der Umsatz- und Ertragsteuer für jPöR
  • Allen Bereichen des Gemeinnützigkeitsrechts,
  • steuerlichen Konzepte für steuerbegünstigte Organisationen, inkl. Abstimmung mit der Finanzverwaltung,
  • Satzungen für gemeinnützige Einrichtungen nach der Abgabenordnung,
  • Umsatzsteuer bei Einkauf im Ausland,
  • Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, insbesondere auch den jeweiligen spezifischen Befreiungstatbeständen
  • Bauabzugsteuer u. a. Quellensteuern,
  • Lohnsteuer, Sozialversicherung, Künstlersozialabgabe sowie
  • Tax-Compliance-Management-Systemen

und bieten Schulungen zu den o.g. Themen an.

Wir unterstützen Sie bei

  • steuerlichen Anmeldungen und Anträgen,
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen, bei teilweiser Umsatzsteuerbarkeit /-pflicht ink. Ermittlung der Vorsteuerschlüssel,
  • Gewinnermittlungen für Betriebe gewerblicher Art und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe,
  • Umsatzbesteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben von jPöR
  • 4-Sphären-Rechnungen für steuerbegünstigte Organisationen,
  • E-Bilanzen,
  • Körperschaftsteuererklärungen,
  • Gewerbesteuererklärungen,
  • Kapitalertragssteueranmeldungen, Steuerbescheinigungen,
  • Grundsteuerwerterklärungen,
  • Betriebsprüfungen, steuerlichen Außenprüfungen,
  • Abwehrberatung sowie bei
  • außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Ansprechpartner

Unsere Expertinnen und Experten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind auf die Besonderheiten im öffentlichen Sektor spezialisiert. Uns ist wichtig, das Steuerrecht nicht nur verständlich darzustellen, sondern konkrete Handlungsempfehlungen auszusprechen. Dabei legen wir besonderen Wert auf deren praktische Umsetzbarkeit. Sprechen Sie uns gerne an.

Wir sind ausgezeichnet.

Und darauf sind wir stolz. Und klar – es freut uns genauso, dass unsere Mandantinnen und Mandanten uns bestens bewerten. Wir arbeiten hart dafür, dass das auch so bleibt. Versprochen!

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