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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Grant Thornton B2B ESG-Studie
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 9. Oktober 2020 eine Umsetzung der EU-Anti-Tax-Avoidance-Directive in deutsches Recht im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 abgelehnt. Damit werden im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 voraussichtlich im Wesentlichen gebotene Gesetzesänderungen aufgrund von EuGH-und BFH-Rechtsprechung sowie technische Neuregelungen eingeführt.
Die von den Ausschüssen vorgeschlagene Umsetzung der ATAD im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 sowie die Absenkung des Steuersatzes, ab dem für Zwecke der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung eine niedrige Besteuerung vorliegt, von 25% auf 15% wurde dagegen nicht übernommen. Die Einführung der ATAD in deutsches Recht lässt damit weiter auf sich warten. Weiterhin unklar ist, ob es lediglich zu einer unveränderten Umsetzung kommt oder ob diese – wie im ursprünglichen Referentenentwurf vorgesehen – mit weiteren erheblichen Steuerverschärfungen verknüpft wird.
Im Wesentlichen sind aufgrund der ATAD-Änderungen in folgenden Bereichen notwendig:
- Ver- und Entstrickungsbesteuerung (Artikel 5 ATAD), insbesondere:
- Wertverknüpfung bei Begründung bzw. Verstärkung des deutschen Besteuerungsrechtes
- ratierliche Versteuerung bei Entstrickung
- Reform der Hinzurechnungsbesteuerung (Artikel 7 und 8 ATAD), insbesondere
- neues Konzept der Beherrschung ausländischer Gesellschaften
- Anpassung des Aktivkatalogs
- Regelungen zur Vermeidung von Besteuerungsinkongruenzen (Artikel 9 und 9b ATAD), insbesondere
- Beschränkung bzw. Ausschluss Betriebsausgabenabzug bei hybriden Zahlungen bzw. Zahlungen an hybride Rechtsträger, sofern hieraus eine Besteuerungsinkongruenz resultiert
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