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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Aktuell: Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesfinanzministerium den lange erwarteten Referentenentwurf zur Umsetzung der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD-Umsetzungsgesetz) vorgelegt. Das Bundeskabinett hat allerdings nicht, wie ursprünglich geplant, noch in 2019 über den Entwurf beschlossen. Stattdessen wird es sich voraussichtlich Anfang 2020 mit einem - wahrscheinlich angepassten - Entwurf befassen.
Folgende Inhalte des vorliegenden Gesetzentwurfs sind besonders hervorzuheben:
- Verschärfungen bei der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen in Bezug auf den Fremdvergleichsgrundsatz (§§ 1a, 1b AStG)
- Zahlreiche Anpassungen (Verschärfungen) im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung unter Beibehaltung der Niedrigsteuergrenze von 25%.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs der Entstrickungsbesteuerung und Wegfall der zinslosen Stundung bis zur tatsächlichen Veräußerung bei Wegzug in einen EU/EWR Staat
- Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs bei hybriden Gestaltungen
- Verschärfung der Bewertung von Wirtschaftsgütern, die aus dem Ausland ins Inland überführt werden
Das bedeutet: Der Entwurf enthält zahlreiche Verschärfungen, bleibt hinter den Erwartungen zurück und bietet hohes Diskussionspotential.
Nächste Schritte: Durch die Verschiebung des Kabinettsbeschlusses ist das Gesetz nicht zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten. Aktuell ist somit kein Handlungsbedarf gegeben. Die Entwicklung des Verfahrens ab 2020 sollte jedoch aufmerksam beobachtet werden.
Ihre Ansprechpartner
Christina Busch
Partner
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Dr. Marion Frotscher
Partner
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Senior Manager
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