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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Bei Warenkreditversicherern (WKV) gibt es seit einigen Monaten Bestrebungen, aufgrund der gesamtwirtschaftlich bestehenden Unsicherheiten die Limite in erheblichem Maße zu reduzieren oder ganz aufzuheben. Dies betrifft zum Teil ganze Länder oder Risikobranchen (Automotive, Druck etc.), deren Geschäftsmodell direkt oder indirekt von der weltwirtschaftlichen Entwicklung bzw. von disruptiven Entwicklungen betroffen ist. Nach unserer Kenntnis haben die WKV in den vergangenen Monaten daran gearbeitet, ihre Portfolien zu analysieren, um ihre Exposures durch Limitkürzungen bzw. -aufhebungen zu reduzieren. Seit einiger Zeit beobachten wir nun, dass dies auch in die Tat umgesetzt wird.
Für betroffene Unternehmen kann dies in zweierlei Hinsicht Auswirkungen haben:
1.) Kürzung des Limits für Warenbestellungen (Kreditorensicht)
Unternehmen, deren Versicherungslimit für Warenbestellungen gekürzt oder aufgehoben wird, müssen in der Regel diese nicht mehr vorhandenen Limits durch eine höhere Inanspruchnahme ihrer Betriebsmittellinie kompensieren. Tückisch an dieser Situation ist, dass die meisten Unternehmen ihr Gesamtlimit bei einer WKV in der Regel nicht kennen bzw. kennen können, da sie hierüber mangels Vertragsverhältnis wenig bis keine Informationen von den WKVs erhalten.
Beispiel: Ein WKV hat Unternehmen A ein Gesamtlimit von 5 Millionen Euro zugeordnet. Die WKV entscheidet, das Limit aufgrund des Branchenrisikos um 50% auf 2,5 Millionen Euro zu kürzen. Ein Lieferant dieses Unternehmens hatte bisher ein Limit von 500.000 Euro - das heißt in diesem Umfang waren dessen Warenlieferungen an A vor Ausfall gesichert. Das Limit wird nun (rein rechnerisch) auf 250.000 Euro reduziert. Der Lieferant wird dann entweder ins Risiko gehen müssen oder die Zahlungsziele kürzen bzw. auf Vorkasse umstellen, um nicht mehr als 250.000 Euro unversicherte Warenlieferungen gegenüber A zu haben. Hierdurch ergibt sich ggf. ein zusätzliches Refinanzierungsbedürfnis von bis zu 2,5 Millionen Euro für das betroffene Unternehmen.
In der Regel kommt es bei Limitkürzungen eines WKVs auch zu Kürzungen durch die anderen WKV, wodurch der Bedarf an zusätzlicher Finanzierung / Liquidität weiter steigt.
2.) Kürzungen des Limits für Warenverkäufe (Debitorensicht)
Kürzen die WKVs das den Kunden des Unternehmens zugeordnete Versicherungslimit, ist zu entscheiden, ob das Ausfallrisiko so hoch ist, dass keine Lieferung außerhalb des Limits erfolgen soll.
Beispiel: Unternehmen A ist Lieferant von Unternehmen B. Das dem Unternehmen B zugeordnete Limit wird um 50% gekürzt. Lieferungen von Unternehmen A an Unternehmen B sind folglich nur noch in entsprechend reduziertem Umfang durch die WKV abgesichert. Entsprechend steigt für Unternehmen A das mit der Warenlieferung verbundene Risiko. Wenn nur innerhalb der gekürzten Limits geliefert werden soll, dann ist der Einfluss auf den eigenen Absatz mit in Betracht zu ziehen.
In der Regel ist von den Kürzungen nicht nur ein einzelner Kunde betroffen. Unternehmen müssen sich nun wieder mehr Gedanken über das individuelle Kunden- / Kundengruppenrisiko machen, als es in den vergangenen Jahren der Fall war, damit die Auswirkungen auf die GuV in Form von Umsatzreduzierungen und/oder EWB / PWB beurteilt werden können.
Kommt es neben den Kürzungen durch WKVs auch zu Zahlungsstörungen, so steigt das Risiko für die Lieferanten. Dabei gilt es für die Lieferanten vor allem zu beachten, dass kein schriftliches Indiz für eine fehlende Liquidität vorliegt. Sollte der Kunde nach einer Stundung zur Sicherung der Liquidität fragen, so ist das vom Insolvenzverwalter nicht anfechtbar. Fragt der Kunde dagegen nach einer Stundung, da ihm die Liquidität ausgegangen ist, so wird das vom Insolvenzverwalter als Kenntnis der Situation nach § 133 der Insolvenzordnung angesehen mit der Folge, dass die Außenstände vom Insolvenzverwalter anfechtbar werden. Insgesamt darf der Rückstand nicht mehr als 5 Monate betragen.
Wir empfehlen:
- Working Capital Management: Um freie Mittel für die Lieferantenfinanzierung zu schaffen, sollten die Positionen des Umlaufvermögens noch einmal daraufhin kritisch geprüft werden, ob hier noch „Speck“ ist, der reduziert werden kann.
- Erweiterung / Flexibilisierung der Finanzierung: Vorhandene Betriebsmittelfinanzierungen sollten überprüft und ggf. eine Erhöhung oder Flexibilisierung angestrebt werden.
- Risikomanagement: Prüfung der Angemessenheit des aktuellen Risikomanagementsystems und ggf. Anpassung im Bereich der Kundenbeurteilung oder auch Ausweitung der Lieferantenbasis.
In jedem Fall sollte bei betroffenen Unternehmen frühzeitig auf die Situation reagiert werden.
Wir empfehlen eine aktive Kommunikation in Richtung der WKV’s und stehen Ihnen für einen darüber hinausgehenden konstruktiven Dialog gerne zur Verfügung.