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Umsatzsteuer

Bundesrat will längere Frist zur Anwendung von § 2b UStG

Nicole Roos Nicole Roos

Der Bundesrat hat  am 20. Dezember 2019 beschlossen, die Bundesregierung um Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung der umsatzsteuerrechtlichen Neuregelungen in § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) um zwei Jahre zu bitten.

Zum Thema interkommunale Zusammenarbeit bestünde eine erhebliche Rechtsunsicherheit bei den Kommunen, so der Hintergrund dieser Entschließung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Kommunen Rechtssicherheit in Bezug auf die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung aller wesentlichen Formen der interkommunalen Zusammenarbeit benötigen. Erst dann können sie die erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und weiteren Maßnahmen treffen, um sich auf die Neuregelungen angemessen einzustellen. Deshalb sei eine Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung der umsatzsteuerrechtlichen Neuregelung bis Ende 2022 geboten.

Der Bundesrat bittet entsprechend die Bundesregierung, eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Optionsfrist aufzunehmen.

Ob und wie dies geschieht, ist aktuell noch offen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich weiter auf die Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts für juristische Personen öffentlichen Rechts ab dem 1. Januar 2021 vorzubereiten.

Wir werden Sie selbstverständlich weitergehend über die Thematik informieren.