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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Der Europäische Gerichtshof hatte dem deutschen Gesetzgeber aufgegeben, eine Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von sogenannten Kostenteilungsgemeinschaften zu etablieren. Eine solche gilt bislang nur im Bereich der Heilberufe (zum Beispiel für ärztliche Gerätekooperationen).
Der Gesetzgeber hat dies mit dem Jahressteuergesetz 2019 umgesetzt und eine neue Steuerbefreiungsvorschrift (§ 4 Nummer 29 Umsatzsteuergesetz) eingeführt. Diese ermöglicht Kooperationen steuerbegünstigter Einrichtungen ohne Umsatzsteuerbelastung. Die Steuerfreiheit setzt jedoch voraus, dass die Leistung von einem Zusammenschluss von bestimmten steuerfreien oder hoheitlichen Einrichtungen an seine Mitglieder erbracht wird.
Begünstigt sind zum einen gänzlich steuerbefreite Einrichtungen (wie zum Beispiel gemeinnützige Einrichtungen, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege oder Einrichtungen, die Heilbehandlungs- und Krankenhausleistungen erbringen u. a.). Zum anderen soll die Regelung auch für öffentlich-rechtliche Einrichtungen gelten, sofern sie im Rahmen ihres nichtunternehmerischen Bereichs tätig werden (zum Beispiel im Rahmen ihres Hoheitsbereichs). Nach der Gesetzesbegründung sollen beispielsweise Hochschulen oder Universitätskliniken in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung fallen.
Anwendbar soll die Steuerbefreiungsvorschrift nur dann sein, wenn die Leistung des Zusammenschlusses als eigenständige Gemeinschaft unmittelbar den begünstigten Zwecken der Mitglieder dient. Sie darf nur gegen Kostenerstattung erfolgen. Nicht befreit sind direkte Leistungen zwischen den am Zusammenschluss beteiligten steuerbegünstigen Einrichtungen, sondern einzig Dienstleistungen des Zusammenschlusses an seine Mitglieder.