-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Beschluss vom 13. März 2019 um Klärung gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Gesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt. Insbesondere stand der steuerliche Querverbund zwischen Verkehrs- und Versorgungsbetrieben auf dem Prüfstand. Die Prüfung durch den EuGH hatte sich jedoch erledigt, nachdem die Klägerin des Rechtsstreits die Revision vor dem BFH zurückgenommen und das beklagte Finanzamt dem zugestimmt hatte. Der Vorlagebeschluss an den EuGH wurde durch die Rücknahme gegenstandslos.
Dass hiermit die aufgeworfene Problematik nicht geklärt war und früher oder später wieder aufflammen würde, wurde allgemein erwartet. Nun liegt dem BFH erneut ein Revisionsverfahren in vergleichbarer Frage vor. In dem vom Sächsischen Finanzgericht (FG) entschiedenen Fall ging es um einen steuerlichen Querverbund zwischen Stadtwerken und Bäderbetrieben ohne enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung (Urteil vom 7. Juli 2020, Aktenzeichen 8 K 1455/16). Die Besonderheit des Falles liegt darin, dass es um das Streitjahr 2006 geht, also vor gesetzlicher Festschreibung der derzeitigen Regelungen zum steuerlichen Querverbund. Das FG kommt in diesem Fall zu dem Ergebnis, dass die Verluste des Bades mit dem Ergebnis der Stadtwerke verrechnet werden können. Dies wird damit begründet, dass die Regelung des § 8 Absatz 7 des Körperschaftsteuergesetzes, die die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Betrieb des Bades ausschließt, nach der ausdrücklichen Regelung des Gesetzgebers auch rückwirkend eingeführt wurde – die Regelung zur Spartenrechnung aber wohl nicht. Insoweit liegt wohl ein redaktionelles Versehen des Gesetzgebers vor.
Auf diesen Grundsätzen basierend entschied das Sächsische FG ausdrücklich gegen das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juni 2016, das letztlich zu dem Vorlagebeschluss des BFH führte.
Praxishinweis
Offen ist nun das weitere Verfahren. Es ist möglich, dass die Frage der beihilferechtlichen Beurteilung des kommunalen Querverbunds kurzfristig wieder vor dem EuGH landet. Die Folgen für die kommunalen Strukturen wären kaum absehbar, denn insoweit gilt insbesondere kein Bestandsschutz. Dies verdeutlicht, dass vor allem aktuelle Strukturänderungen mit äußerster Vorsicht zu behandeln sind. In diesen Fällen müssen bestehende Risiken sorgfältig analysiert werden. Sollten Sie von dieser Thematik betroffen sein, unterstützen wir Sie gerne.
GUT INFORMIERT!
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und Webinare