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Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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Grant Thornton B2B ESG-Studie
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Mit Urteil vom 7. Februar 2018 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses umsatzsteuerrechtlich als „Lieferung von Wasser“ zu qualifizieren ist und dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7% unterliegt. Dies gilt nach der Rechtsprechung des BFH auch dann, wenn die Leistung von einem anderen als dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Anschluss an das vorgenannte Urteil weitere Definitionen in diesem Kontext vorgenommen.
Im BMF-Schreiben vom 4. Februar 2021 wird nun definiert, wann ein Hauswasseranschluss vorliegen soll und klargestellt, dass Nebenleistungen wie Reparatur- und Wartungsleistungen sowie Anschluss- bzw. Baukostenbeiträge in diesem Zusammenhang dem ermäßigten Steuersatz unterliegen sollen. Außerdem wird darauf verwiesen, dass das Thema „Legen von Hausanschlüssen“ als Bauleistung im Sinne des § 13b Umsatzsteuergesetz zu qualifizieren ist, sofern es sich um eine eigenständige Leistung handelt. Dies hat zur Folge, dass die Steuerschuldnerschaft (Umsatzsteuer) vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht.
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