-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Debt Advisory & Treasury Services
Debt Advisory & Treasury Services
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Laut BFH ist der Bestand des Einlagekontos eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebes gewerblicher Art weder an die Gewinnermittlungsart noch an das Überschreiten der Betragsgrenzen des § 20 Absatz 1 Nummer 10b EStG gebunden. Was das für die Praxis bedeutet.
Der Bestand des Einlagekontos eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebes gewerblicher Art (BgA) ist weder an die Gewinnermittlungsart noch an das Überschreiten der jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Absatz 1 Nummer 10b Einkommensteuergesetz (EStG) gebunden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 30. September 2020 (Aktenzeichen I R 12/17) klargestellt.
Im Streitfall ermittelte der BgA den Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung. Die Betragsgrenzen des § 20 Absatz 1 Nummer 10b EStG wurden bis 2010 nicht überschritten, so dass bei diesem BgA die Regeln zur Kapitalertragsteuer nicht zur Anwendung kamen. Im Jahr 2011 wurden diese Betragsgrenzen überschritten. Strittig war nun die Feststellung des Einlagenkontos für 2011, was für die Berechnung einer eventuellen Kapitalertragsteuer von Bedeutung war. Die Kommune begehrte für den BgA eine Fortschreibung des Einlagenkontos auch für die Vorjahre, so dass die Fortschreibung in 2011 hierauf aufsetzen konnte.
Dies bestätigte der BFH nun. Dies entspreche insbesondere dem Sinn des steuerlichen Einlagekontos. Anhand dieses Kontos soll bei Gewinnausschüttungen überprüft werden, ob es sich um eine Einlagenrückgewähr handelt, die steuerlich nicht zu erfassen ist. Das steuerliche Einlagekonto soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers fortlaufend festgestellt werden, Feststellungsunterbrechungen würden diesem Konzept zuwiderlaufen. Das gilt insbesondere, soweit mit Blick auf die angesprochenen Betragsgrenzen ansonsten nur für einzelne Jahre Feststellungen zu erfolgen hätten. Das Einlagekonto hat insbesondere Bedeutung bei Dauerverlusttätigkeiten, die nicht gesetzlich begünstigt sind und damit als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden. In diesen Fällen sind eine sorgfältige Fortschreibung und Bescheinigung der Verwendung des Einlagenkontos erforderlich.
Praxishinweis
Wir unterstützen Sie gerne, um diese äußerst „technische“ Steuergesetzesvorschrift in Ihrem Fall rechtssicher anzuwenden und damit vermeidbare Steuerbelastungen zu verhindern!
GUT INFORMIERT!
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und Webinare