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Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Die Umsetzung der Digitalisierungsvorgaben von EU, Bund und Ländern für öffentliche Auftraggeber hat im Jahr 2020 einen großen Schub erhalten. Die Notwendigkeit, über das Homeoffice den Betrieb der einzelnen Verwaltungsbereiche aufrechtzuerhalten, hat viele Kommunen, Landesverwaltungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen neue, kreative Wege einschlagen lassen.
Unter den einzelnen, normativen Vorgaben zur Digitalisierung ist die Pflicht zur elektronischen Rechnungsverarbeitung (XRechnung) schon fast ein Klassiker, der zu Beginn des Jahres 2021 eine turnusmäßige Novellierung erfahren hat. Die Änderungen der XRechnung in der Version 2.0.1 umfassen punktuelle Korrekturen von Geschäftsregeln (unter anderem BR-DE-16) sowie kleinere Anpassungen. Diese sind bis zum 1. Juli 2021 umzusetzen.
Viel entscheidender als die Novellierung des Standards ist jedoch die Pflicht des Auftragnehmers, seit November 2020 selbst eine solche XRechnung auszustellen. Dadurch wird die Grundlage geschaffen, den Anteil elektronischer Rechnungen in der öffentlichen Hand signifikant zu erhöhen.
Auch mit der Pflicht zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber wird der Anteil von Papierrechnungen beziehungsweise von Rechnungen im PDF-Format über die nächsten Jahre weiterhin hoch bleiben. Hinzu kommt, dass ein signifikanter Anteil der Rechnungen weiterhin den Tatbestand der Bagatellbeschaffung erfüllt, die den Lieferanten von der Pflicht zur elektronischen Rechnungslegung befreit.
Es ist somit umso wichtiger, sich mit der Digitalisierung aller Rechnungen zu beschäftigen, um einen einheitlichen Rechnungsbearbeitungsprozess zu ermöglichen. Dabei können keine industriellen Maßstäbe angelegt werden, denn die eigentliche Veränderung endet nicht mit dem Empfang der Rechnung, sondern beginnt mit deren Bearbeitung, Richtigzeichnung, Anordnung und Zahlung.
Praxishinweis
Sollten Sie im Rahmen der Vorbereitung und Implementierung der elektronischen Rechnungsbearbeitung Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gern an.
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