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Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Am 11. März 2021 wurden Transparenz- und Compliance-Standards der Freien Wohlfahrt (TCS-BAGFW) veröffentlicht.
Zuletzt standen die zu hohen Managergehälter in der Freien Wohlfahrtspflege im Mittelpunkt eines Skandals. Vorwürfe der Vetternwirtschaft und mangelnder Kontrolle in der Arbeiterwohlfahrt in Hessen machten die Runde. Darauf hat die Freie Wohlfahrtspflege nun reagiert.
Die neuen Regelungen zur Compliance und Transparenz der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden seit Beginn des Jahres 2021 für den Erhalt finanzieller Zuwendungen vorausgesetzt. Wer öffentliche Gelder erhalten will, muss sich in einer Selbsterklärung auf diese Standards verpflichten. 2021 wird dabei als Pilotphase genutzt.
Dies sind die jeweils vorgegebenen Transparenz- und Compliance-Standards:
Standards zur Transparenz:
- Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- Satzung /Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente zu den konkret verfolgten Zielen
- Datum des jüngsten Gemeinnützigkeitsbescheids des Finanzamts
- Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z. B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)
- Bericht über die Tätigkeiten im Berichtszeitraum (Lagebericht, Tätigkeitsbericht für Mitgliederversammlung)
- Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Mitarbeitenden, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, FSJler, Buftis; Angaben zu Ehrenamtlichen
- Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Gewinn- und Verlustrechnung unterteilt nach den vier steuerlichen Sphären
- Mitteverwendung: Angaben über sämtliche Ausgaben, bis spätestens zwölf Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres wird eine geprüfte Rechnungslegung über das Geschäftsjahr vorgelegt
- gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, unmittelbare Partnerorganisation
- Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (inkl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, Angabe von Großspendern (Privatpersonen)
Standards zur Compliance:
- Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist; klare Trennung von Leitung und Aufsicht (duales Modell).
- Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise/Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten; dabei Einhaltung der Satzungszwecke, angemessene Verwaltungsausgaben und Beachten der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit
- Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche Rahmen berücksichtigt; für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO
Über diese, auf Bundesebene von allen Wohlfahrtsverbänden zugesagten Standards, können einzelverbandliche Transparenz- und Compliance-Standards bestehen. Die Anforderungen, die sich aus diesen Standards ergeben, sind nach der Größe der jeweiligen Einrichtung zu skalieren.
Die Transparenz- und Compliance-Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bauen auf den Regelungen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) und den Spendensiegelstandards des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) auf. Für Träger, die sich auf diese Standards eingelassen haben, ergeben sich keine zusätzlichen Aufwendungen.
Von der internationalen Corporate Governance zur Transparenz und Compliance
Die neu veröffentlichten Standards sind der Endpunkt einer jahrelangen Entwicklung und Diskussionen um Themen der Corporate Governance, Compliance, Transparenz.
Als Reaktion auf Skandale im gewerblichen Bereich haben internationale Organisationen und in Folge auch die deutsche Bundesregierung Kommissionen eingesetzt, die Corporate Governance Kodizes erarbeitet haben.
Die gewerbliche Corporate Governance ist von Investoren am Kapitalmarkt getrieben, die darauf setzten, mit einer verständlichen Struktur in der Leitung von Unternehmen günstigere Kapitalkosten bei internationalen Kapitalanlegern zu erhalten.
Bei der Non Profit und Public Corporate Governance geht es um das Vertrauen der Mitglieder, der Bürger einer Kommune bzw. der Zivilgesellschaft im Allgemeinen. Im Kern kann man sagen: Vertrauen ist der Wechselkurs des Dritten Sektors. Dieses ist bei Spenderinnen und Spendern, bei Vermächtnisgebern und bei den Zuschussgebern die Geschäftsgrundlage, damit die Aktivitäten auch weiterhin finanziert werden.
Eine gute Governance und das Einhalten der Regeln (Compliance) erhalten das Vertrauen
Skandale in den letzten Jahren – sei es aufgrund überhöhter Gehälter oder aufgrund Verträgen zugunsten nahestehender Personen oder von Einzelpersonen beherrschten Unternehmen – zehren dieses Vertrauen auf.
Die Public Corporate Governance setzt auf transparente und professionelle Aufsichtsstrukturen und eine effektive Beteiligungsverwaltung. Fälle, wie bei den Leipziger Wasserwerken wegen Verlusten aus hochriskanten Kreditausfallversicherungen (CDO) bei der Schweizer UBS oder Verluste aus der Kapitalanlage, wie zuletzt bei der insolventen Bremer Greensill Bank, bedeuten für etliche Kommunen ebenso einen Vertrauensverlust.
Öffentliche Unternehmen und die Gebietskörperschaften sollten angesichts der neu beschlossenen Transparenz- und Compliance-Standards ihre Position bezüglich der guten Strukturen und Verfahrensweisen der Unternehmensführung und Beaufsichtigung (Stichwort Corporate Governance) und der aktuell verschärften Compliance- und Transparenz- Standards klären.
Es ist damit zu rechnen, dass der Public Corporate Governance Kodex erneut diskutiert werden wird. Wenn ein öffentliches Unternehmen proaktiv seine Transparenz und Compliance verbessert, ist es gut gerüstet für zukünftige Herausforderungen.
GUT INFORMIERT!
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