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Kommunale Eigengesellschaften

Schulschwimmen in Spartenrechnung separat zu erfassen

Wenn eine kommunale Eigengesellschaft der Kommune ein öffentliches Bad für Zwecke des Schulschwimmens zur Verfügung stellt, sind die zuzuordnenden Aufwendungen und Erträge als separate Sparte im Rahmen der Spartenrechnung zu erfassen. Damit kommt insoweit eine Verrechnung des Aufwands aus dieser Tätigkeit im Rahmen eines kommunalen steuerlichen Querverbundes nicht in Betracht. Dies bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16. Dezember 2020.

Maßgeblich ist, dass die Durchführung des Schulschwimmens durch einen öffentlichen Schulträger als eine hoheitliche Tätigkeit zu qualifizieren ist, die grundsätzlich vom öffentlichen Bäderbetrieb abzugrenzen ist. Wird das Schulschwimmen durch eine Eigengesellschaft durchgeführt, so ist bei der Spartenrechnung die Bildung einer separaten Sparte „hoheitliche Tätigkeit“ im Rahmen einer fiktiven Betrachtung geboten. Entscheidend ist, wie der öffentliche Badebetrieb und das Schulschwimmen zu beurteilen wären, würde die Stadt diese Tätigkeiten ohne Zwischenschaltung einer Eigengesellschaft ausüben. Hierbei spielt es keine Rolle, dass die Eigengesellschaft selbst nicht hoheitlich tätig werden kann.

Dass die Kommune der Eigengesellschaft im Urteilsfall für die Nutzung des Bades ein Entgelt bezahlte, das bezogen auf die einzelnen Schüler dem Entgelt anderer Nutzer entsprach, hat der BFH nicht weiter thematisiert. Die Höhe der Aufwendungen der Eigengesellschaft, die dem Schulschwimmen zuzuordnen sind, waren bereits vorab Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung der Beteiligten. Das von der Kommune für die Nutzung der Schüler gezahlte Entgelt ist im Zweifel im Rahmen der Spartenrechnung der Sparte „hoheitliche Tätigkeit“ zuzuordnen und mindert insoweit das verbleibende Defizit.

Praxishinweis

Mit diesem Urteil wird einmal mehr deutlich, dass die Spartenrechnung bei kommunalen Eigengesellschaften im Einzelfall sehr schwierig sein kann. Wir unterstützen Sie gerne, um Risiken zu vermeiden und Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

 

 

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