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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Leistungen einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) zugunsten ihrer Mitglieder sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in Anlehnung an europarechtliche Vorgaben mit Urteil vom 23. September 2020 entschieden.
Im Urteilsfall wurde eine gGmbH durch eine Kirche und einen kirchennahen Verein einer anderen Kirche gegründet. Die gGmbH belieferte circa 15 Tageszeitungen mit Artikeln, um christliche Wertvorstellungen und ethische Positionen zu vermitteln. Hierfür wurde eine „Schutzgebühr“ erhoben, die jedoch für die gGmbH nicht kostendeckend war. Der weitere Finanzbedarf wurde durch Zuwendungen der kirchlichen Gesellschafter gedeckt. Diese Zuwendungen wurden von Finanzamt und Finanzgericht als Entgelt zur „Medienarbeit“ angesehen.
Der BFH hat nunmehr entschieden, dass die „Zuwendung“ der kirchlichen Gesellschafter nicht als Gegenleistung zu werten ist. Vielmehr soll hier ein reiner Kostendeckungsbetrag vorliegen, der umsatzsteuerfrei ist. Das Unionsrecht umfasst zwei mögliche Steuerbefreiungen: Zum einen kann es sich um die Leistung eines Personenzusammenschlusses an seine gemeinnützigen Mitglieder gegen Erstattung der genauen Kosten handeln. Zum anderen kann es sich um steuerfreie Leistungen einer Einrichtung ohne Gewinnstreben an ihre Mitglieder zu religiösen Zwecken gegen einen satzungsgemäßen festgelegten Betrag handeln.
Ausweislich des BFH sind Umsätze in der vorgenannten Konstellation immer dann umsatzsteuerfrei, sobald die Tätigkeit einer gGmbH den Interessen einer bestimmten Personengruppe und nicht nur dem einzelnen Gesellschafter zugutekommt.
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