article banner
Lohnsteuer aktuell

Steuerfreier Corona-Bonus bis 31. März 2022 verlängert

Der Deutsche Bundestag hat am 5. Mai 2021 in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer ("Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz") in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Das Gesetz enthält auch eine Verlängerung des Zahlungszeitraums für den sogenannten Corona-Bonus. Der Zahlungszeitraum für steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen nach § 3 Nummer 11a EStG (mit dem Jahressteuergesetz 2020 verlängert bis zum 30. Juni 2021) soll nun nochmals bis 31. März 2022 verlängert werden.

Praxishinweis

Arbeitgeber sollten jedoch beachten, dass der steuerfreie Gesamtbetrag von insgesamt 1.500 Euro sich damit nicht erhöht. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrages wird gestreckt. Wie bisher kann der Bonus auch in mehreren Teilraten gezahlt werden, sofern er den Gesamtbetrag nicht übersteigt. Zudem muss der Bonus – wie bisher – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgen. Diese Anforderung stellt die Praxis im Einzelfall vor Herausforderungen. Unsere Experten im Lohnsteuer- und Arbeitsrecht beraten Sie gerne.

list item with text on the right

GUT INFORMIERT!
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und Webinare

Jetzt anmelden!