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Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
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Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Aufgrund der Corona-Krise werden einzelne Unternehmen bzw. ganze Branchen kurzfristig mit einem zum Teil erheblichen Ertragsrückgang konfrontiert. Dabei besteht häufig nicht die Möglichkeit, die Kostenbasis entsprechend kurzfristig anzupassen. In diesen Situationen wird schnell aus einer Ertragskrise auch eine Liquiditätskrise, die nicht nur die Existenz des Unternehmens gefährdet, sondern auch für den Geschäftsführer erhebliche persönliche Risiken birgt. Unternehmer bzw. Geschäftsführer müssen frühzeitig die Folgen der Krise für ihr Unternehmen abschätzen und würdigen. Insbesondere wenn sich Liquiditätsengpässe andeuten bzw. schon eingetreten sind, ergeben sich für die Geschäftsführung besondere Sorgfaltspflichten.
Zwar hat der Deutsche Bundestag am 23. März 2020 die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Pandemie geschädigte Unternehmen bis zum 30. September 2020 beschlossen, gleichwohl steht die konkrete gesetzliche Regelung hierzu noch aus. Damit wird unseres Erachtens lediglich der Zeitraum für die Stellung eines Insolvenzantrags verlängert, nicht aber die Pflichten der Geschäftsführung abgemildert, solange ein Insolvenzantragsgrund vorliegt. In jedem Fall wird der Nachweis zu führen sein, dass der Insolvenzantragsgrund durch die Corona-Pandemie verursacht wurde und bei Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.
Auch wenn die Krise nicht unmittelbar zu einem Insolvenzszenario führt, sind vor dem Hintergrund der aktuell bestehenden sehr hohen Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung der Märkte Szenarioanalysen zu empfehlen, um die Auswirkungen verschiedener Entwicklungen auf das Unternehmen einzuschätzen. Hierbei sind unter anderem Maßnahmen zur Steigerung bzw. Stabilisierung der Ertragskraft, zur Reduktion der Kosten, zur Freisetzung bislang gebundener Liquidität aber auch Kapitalmaßnahmen als Restrukturierungsmaßnahmen in Betracht zu ziehen.
Praxishinweis
Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise bei der Erarbeitung bzw. Beurteilung von Restrukturierungsmaßnahmen. Vor allem in Krisensituationen wie der aktuellen Corona-Pandemie wird in der Regel kurzfristig eine objektive Einschätzung der wirtschaftlichen Lage benötigt. Je nach Krisensituation bilden
- fokussierte Analysen, zum Beispiel im Rahmen eines Independent Business Reviews oder
- Sanierungsgutachten (Bestätigung der Sanierungsfähigkeit aus Sicht eines objektiven Dritten)
eine belastbare Entscheidungsgrundlage sowie eine solide Basis für die Kommunikation mit Ihren Stakeholdern und können Sie bei der Erfüllung der Anforderungen für die Beantragung staatlicher Hilfen unterstützen.
Unser Kooperationspartner Hanse Consulting bietet Ihnen eine umfassende und ganzheitliche Unternehmensberatung in Krisensituationen. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne kurzfristig unsere Interim Manager zur Seite.
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