-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Unmittelbar nach Eintritt der Unwetterereignisse Mitte Juli wurde am 16. Juli 2021 vom Finanzministerium Nordrhein-Westfalen ein Erlass veröffentlicht, der den Betroffenen steuerliche Erleichterungen gewährt.
Der Erlass regelt auch die lohnsteuerliche Behandlung von Belegschaftsspenden und weiteren Unterstützungsleistungen durch den Arbeitgeber.
Hilfsmaßnahmen des Arbeitgebers
Die Finanzverwaltung vereinfacht die steuerfreie Gewährung von Unterstützungsleistungen durch den Arbeitgeber:
- Leistungen bis 600,00 Euro pro Kalenderjahr sind steuerfrei.
- Bei Leistungen, die diesen Betrag übersteigen, wird bei Arbeitnehmern, die vom Hochwasser betroffen sind, eine besondere Notlage wird im Allgemeinen ohne Prüfung der Einkommens- und Familienverhältnisse unterstellt. Im Ergebnis können diese Leistungen daher auch (lohn-)steuerfrei gewährt werden.
- Weiterhin gilt eine Steuerfreiheit für zinslose oder vergünstigte Darlehen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Beseitigung von Hochwasserschäden gewähren. Es wird kein geldwerter Vorteil aus der Zinsersparnis für die gesamte Laufzeit des Darlehens berücksichtigt.
Arbeitgeber müssen lediglich im Lohnkonto dokumentieren, dass die steuerfreie Leistung für betroffene Mitarbeiter aufgrund des Hochwassers erfolgt.
Arbeitnehmerspenden
Die Finanzbehörden ermöglichen einen Bruttolohnverzicht zugunsten eines Spendenkontos einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung oder zugunsten von Beihilfen des Arbeitgebers für betroffene Kollegen. Da die Spende aus dem Bruttolohn erfolgt, darf sie in der Einkommensteuererklärung nicht mehr berücksichtigt werden. Arbeitgeber haben geringe Aufzeichnungspflichten im Lohnkonto zu beachten.
Die Sozialversicherungsfreiheit ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 11 SvEV.
Arbeitgeber sollten jedoch auf die Einhaltung des Mindestlohnes und weiterer arbeitsrechtlicher Vorschriften achten.
Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände
Eine wesentliche Begünstigung gewährt der Erlass im Zusammenhang mit Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung). Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung sowie für die Beseitigung von Schäden an eigengenutztem Wohneigentum werden im Rahmen von R 33.2 EStR als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Auf Antrag beim Finanzamt können diese (als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren) Aufwendungen als ein Freibetrag ermittelt werden, der im Lohnsteuerabzugsverfahren den Arbeitslohn reduziert.
Wir unterstützen Sie gerne bei weiteren lohnsteuerlichen Fragen im Zusammenhang mit den aktuellen Unwetterschäden.
GUT INFORMIERT!
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und Webinare