-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Der Beitrag wurde verfasst von Dr. Laura Krings, Counsel der Warth & Klein Grant Thornton Rechtsanwaltsgesellschaft.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Es soll den Fachkräftemangel beseitigen und die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften aus dem Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Ausland erleichtern, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. Vor allem also Personen mit Hochschulabschluss bzw. mit qualifizierter Berufsausbildung. Die meisten Änderungen finden sich demnach im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und der Beschäftigungsverordnung (BeschV).
Hier ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen:
- Es gibt jetzt einen einheitlichen Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst (IT-Spezialisten können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne formalen Abschluss Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten).
- Es wird auf eine Vorrangprüfung verzichtet, wenn eine in Deutschland anerkannte Qualifikation und ein Arbeitsvertrag vorgewiesen werden können.
- Die Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung entfällt, so dass Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsausbildung Zugang zu allen Berufen haben, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt.
- Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung haben jetzt die Möglichkeit, analog zur bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen, sich für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufzuhalten. Voraussetzung sind neben der beruflichen Qualifikation die notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Sicherung des Lebensunterhalts.
- Es wurden verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland eingeführt mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen.
- Das Gesetz sieht Verfahrensvereinfachungen, eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte vor. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes Verfahren für die Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten beantragen. Hierzu ist eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde zu schließen. Die Kosten von 411 Euro sind vom Arbeitgeber zu tragen.
Neue Pflichten für den Arbeitgeber
Neu eingeführt wurde die Pflicht der Arbeitgeber, die Ausländer beschäftigen oder beschäftigt haben, nach Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten oder sonstige Arbeitsbedingungen innerhalb einer Frist von einem Monat zu erteilen. Bei vorzeitiger Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses besteht zudem eine Mitteilungspflicht des Arbeitgebers an die zuständige Ausländerbehörde.
Um diese Anforderungen erfüllen zu können, ist eine effiziente und vor allem zuverlässige Datenpflege nützlich. Informationen über die beschäftigten ausländischen Fachkräfte sollten stets aktuell sein.
Praxishinweis
Haben Sie Fragen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz? Warth & Klein Grant Thornton unterstützt Sie mit einem Expertenteam in allen Fragen rund um die Änderungen und Neuerungen für Arbeitgeber.