-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Öffentlicher Sektor
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Technology Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Öffentlicher Sektor
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
-
Cyber Security
Beratung und Services für den Mittelstand in Deutschland
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat das erste Urteil zur Besteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.2021 – Aktenzeichen 5 K 1996/19). Die dazu eingelegte Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) – Aktenzeichen IX R 27/21 – wurde zurückgenommen. Ganz aktuell hat mit dem FG Köln auch ein zweites Finanzgericht zu Kryptowährungen geurteilt (Urteil vom 25.11.2021 – Aktenzeichen4 K 1178/20, Revision beim BFH ist anhängig, Aktenzeichen IX R 3/22). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Beide Gerichte kommen zu dem Ergebnis, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß §§ 22 Nummer 2 EStG in Verbindung mit 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG zu versteuern sind. Kryptowährungen sind als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG zu qualifizieren. Über den Gegenstand des Wirtschaftsgutes bestünde keine Unklarheit, sie sind verkehrsfähig und selbständig bewertbar. Das FG Köln vergleicht Kryptoeinheiten mit Devisen, für die die dieselben Grundsätze gelten müssen, die auch für Fremdwährungseinheiten gelten.
Ein strukturelles Vollzugsdefizit wurde ebenfalls verneint. Das FG Köln führt aus, dass der Umstand einer anonymen Veräußerung zwischen den Vertragsparteien nicht genüge, um ein strukturelles, in der gesetzlichen Regelung selbst angelegtes Vollzugsdefizit zu begründen. Das Finanzamt darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Steuererklärung vertrauen.
Praxishinweis
Wir unterstützen Sie gerne bei Abgrenzungsfragen und auch bei der Ermittlung der Einkünfte. Die vorgenannten Entscheidungen beziehen sich auf Kryptoeinheiten, die im Privatvermögen gehalten werden. Ein BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung liegt weiterhin nur im Entwurf vor. Eine Entscheidung des BFH steht ebenfalls noch aus, allerdings sind die Aussagen der vorliegenden Urteile der FG eindeutig. Ein elektronischer Datenaustausch ist zeitnah auf europäischer Ebene zu erwarten mit der Folge einer faktischen De-Anonymisierung der Transaktionen. Deshalb sind Steuerpflichtige nun gefordert, Dokumentationen zu erstellen und aufzubereiten. Digitale Währungen werden nun immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltung rücken.
GUT INFORMIERT!
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und Webinare