article banner
Referentenentwurf liegt vor

Lohnformwechsel geht in die nächste Runde

Stephanie Saur Stephanie Saur

Am 19. Februar 2020 wurde der Referentenentwurf zum Grundrentengesetz in den Bundestag eingebracht. Die zunächst im Referentenentwurf enthaltene Neufassung des § 8 Absatz 4 EStG-E und die damit vorgesehene gesetzliche Definition des sogenannten Zusätzlichkeitserfordernis ist in dem Kabinettsbeschluss nicht mehr enthalten.

Fraglich bleibt, ob der § 8 Absatz 4 EStG-E nicht in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren wieder aufgenommen wird. Die Finanzverwaltung hatte mit BMF-Schreiben vom 5. Februar 2020 im Vorgriff auf die geplante Gesetzesänderung auf die günstige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zum Zusätzlichkeitserfordernis mit einem Nichtanwendungserlass reagiert.

Praxishinweis

Betroffene Arbeitgeber sollten sich jedoch gerade in Lohnsteueraußenprüfungen hinsichtlich vergangener Zeiträume weiterhin mit der BFH-Rechtsprechung auseinandersetzen und ggf. gegen entsprechende Feststellungen Rechtsmittel einlegen. Bei der aktuellen Planung von Benefit-Modellen stellt die unklare Rechtslage Arbeitgeber vor Herausforderungen. Sie sind gut beraten, eine detaillierte Risikoanalyse in steuerlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht vorzunehmen.