-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Entsprechend § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 KStG ist ein Abzug von negativen Einkünften des Organträgers oder der Organgesellschaft bei der inländischen Besteuerung ausgeschlossen, soweit diese negativen Einkünfte in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Die Vorschrift ist unter anderem in Fällen zu beachten, in denen der inländische Organträger aus Sicht des Gesellschafters transparent besteuert wird (hybrider Organträger) oder eine doppelte Ansässigkeit vorliegt.
Ziel der Vorschrift war es, insbesondere die Doppelberücksichtigung von Verlusten im Inland beim Organträger und zugleich im Ausland – aufgrund der abweichenden Behandlung des Organträgers als steuerlich transparent oder aufgrund der Doppelansässigkeit – auszuschließen („double-dip“).
In der Praxis weist die Vorschrift allerdings viele Unklarheiten auf. So bestand unter anderem die Frage, ob § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 KStG beim Organträger auf den Stand-Alone-Verlust, also den Verlust des Organträgers vor der Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaften, oder auf die konsolidierten Werte, das heißt nach der Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaften, Anwendung findet.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich bereits mit Urteil vom 12. Oktober 2016 (Aktenzeichen I R 92/12) der zweiten Auslegung angeschlossen und entschieden, dass der Begriff der negativen Einkünfte des Organträgers so auszulegen sei, dass negative Einkünfte des Organträgers im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 KStG nur dann vorliegen, wenn bei diesem nach der Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft ein Verlust verbleibt. Dies entsprach einer für den Steuerpflichtigen vorteilhaften Auslegung, da ein stand-alone Verlust des Organträgers insofern nicht zur Anwendung der oben genannten Vorschrift führte (sofern der gesamte Organkreis ein positives Ergebnis erzielte).
Mit seinem am 14. Januar 2022 veröffentlichen Schreiben widerspricht das BMF nun dem BFH-Urteil und stellt klar, dass die Finanzverwaltung das für den Steuerpflichtigen vorteilhafte Urteil aus 2016 nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anwendet.
Praxishinweis
Es überrascht, dass der Nicht-Anwendungserlass erst mehr als fünf Jahre nach dem BFH-Urteil ergangen ist. Steuerpflichtige sollten diesbezüglich insbesondere prüfen, ob in der Vergangenheit Steuererklärungen auf Basis der Rechtsprechung aus 2016 abgegeben worden sind beziehungsweise ob Sie von der neuen Auffassung der Finanzverwaltung betroffen sind.
GUT INFORMIERT!
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und Webinare