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Liquidität

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Marc A. Sahner Marc A. Sahner

Zu Gunsten von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) wird für den Umsatzausfall infolge der Corona-Krise ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Milliarden Euro festgelegt - die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50% fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Erstattet werden bis zu 50% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50% gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70% können bis zu 80% der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Festgelegt wurde, dass geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen sind. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.

Praxishinweis

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die individuellen Überbrückungshilfen aus dem Konjunkturpaket für Ihr Unternehmen zu beantragen.

 

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