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Real Estate

Effekte der geplanten Senkung der Umsatzsteuer

Prof. Dr. Thomas Wagner

Der Gesetzentwurf zum Konjunkturpaket sieht vor, vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer von 19% auf 16% zu senken. Der reduzierte Satz soll von 7% auf 5% sinken. Für Immobilieninvestoren sollte die temporäre Absenkung der Steuersätze vor allem die folgenden Effekte mit sich bringen:

  • Bei steuerbefreiter Vermietung (beispielsweise Wohnen oder steuerbefreite Gewerbemieter): Der Vorsteuerschaden auf Eingangsleistungen sollte in diesem Zeitraum um 3% sinken. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, vor allem die Verträge über Bauvorhaben und größere Modernisierungen im Hinblick auf den umsatzsteuerlichen Leistungs- bzw. Lieferzeitpunkt zu prüfen.
  • Bei bisher zu 7% steuerpflichtigen Beherbergungsleistungen (inklusive der Vermietung von Wohnraum für bis zu 6 Monate): Hier wird zu prüfen sein, ob die jeweiligen Verträge ggf. Bruttoentgeltvereinbarungen haben, sodass der Nettoumsatz entsprechend steigt.
  • Bei zum Regelsatz von 19 Prozent steuerpflichtigen Mietverträgen: Hier wird die Steuersatzsenkung vor allem systemisch umzusetzen sein. Positive ökonomische Effekte für den Vermieter sollten sich im Regelfall nicht einstellen. Vor allem Gewerbemietverträge werden beispielsweise mit Blick auf Baukostenzuschüsse und mietfreie Zeiten zu prüfen sein. Durch die unterschiedlichen Steuersätze kann es ansonsten zu Verwerfungen kommen.
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