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Tankkartenumsätze

Urteil könnte Ende von Reihengeschäften bedeuten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache Vega International (C-235/18) ein Urteil gefällt, das im Bereich der Kraftstofflieferungen Auswirkungen sowohl auf Mineralölgesellschaften, Tankkartenemittenten als auch das gesamte Transport- und Speditionsgewerbe einschließlich Unternehmen mit Fahrzeugflotten haben könnte.

Bislang werden Kraft- und Schmierstoffe unter Einsatz von Tankkarten üblicherweise im Rahmen eines inländischen Reihengeschäfts bezogen. In der Regel werden den Leistungsbeziehungen folgend Rechnungen mit Ausweis von Umsatzsteuer gestellt, die der Leistungsempfänger als Vorsteuer geltend macht. Der EuGH hat in dem oben genannten Urteil die Leistungsbeziehung zwischen den beiden letzten Parteien in dem Reihengeschäft nicht als Lieferbeziehung akzeptiert. Das hat wiederum Auswirkung auf die Rechnungstellung und den Vorsteuerabzug in dem Geschäftsmodell. In der Praxis führt die Entscheidung des EuGH zu dem lebensfremden Ergebnis, dass das Vertragsverhältnis der Mineralölgesellschaft (im Drei-Personen-Verhältnis) bzw. des Tankkartenemittenten (im Vier-Personen-Verhältnis) zu seinem Kunden negiert wird und eine Lieferung an einen Kunden angenommen wird, den die Mineralölgesellschaft bzw. der Tankkartenemittent gar nicht kennt.

In verschiedenen EU-Mitgliedstaaten wurde das Urteil bereits aufgegriffen, und zwar mit dem Ziel, es in lokale Verwaltungsvorschriften zu übernehmen. Ggf. droht damit in den einzelnen Mitgliedstaaten, dass der Einsatz von Tankkarten mit einer entsprechenden Rechnungstellung nicht mehr möglich ist. In Österreich konnte die Finanzverwaltung überzeugt werden, dass bei Vorliegen entsprechender Kaufverträge in der Reihe ein Reihengeschäft zu akzeptieren ist. In Polen und Tschechien steht die Entscheidung der Finanzverwaltung dagegen noch aus. Zumindest Tschechien scheint eine Entscheidung auf EU-Ebene anstreben zu wollen. Insofern ist die Rechtentwicklung EU-weit auf dem Prüfstand.

Praxishinweis

Unternehmer, die in ein Tankkartengeschäft eingebunden sind, sollten überprüfen, ob die vertraglichen Regelungen das Reihengeschäft mit aufeinanderfolgenden Kaufverträgen abbilden. Die weitere Rechtsentwicklung in den Mitgliedstaaten sollte aufmerksam verfolgt werden.