article banner
Unternehmensstrafrecht

Aktuelles zum Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 im ersten Durchgang beschlossen, im Rahmen seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, auch bekannt als Verbandssanktionengesetz, die Bundesregierung um Überprüfung des Gesetzentwurfs zu bitten. Der Gesetzentwurf hat somit entgegen einer verbreiteten Erwartung, zum Beispiel von Wirtschafts- und Fachverbänden, den Bundesrat passiert. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit eines Verbandssanktionengesetzes deutlich gestiegen. Denn entgegen der Stellungnahme des Rechts- sowie des Wirtschaftsausschusses vom 8. September 2020, die eine generelle Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen hatten, hat das Plenum des Bundesrats damit lediglich auf fachlichen Änderungs- oder Streichungsbedarf am Gesetzentwurf hingewiesen. Die Hinweise der Länderkammer beziehen sich im Wesentlichen auf Teile des Gesetzentwurfs, die auch schon die beiden Fachausschüsse kritisiert hatten.

Danach soll zum einen geprüft werden, ob durch das geplante Gesetz kleine und mittlere Unternehmen gegebenenfalls unverhältnismäßig hoch belastet werden. Konkret bezieht sich die Kritik sowohl auf die vorgesehenen Verbandsverantwortlichkeiten, als auch auf die vorgesehenen Sanktionen. Der Bundesrat regt an, die Anforderungen zur Vermeidung von Verbandsstraftaten für kleine und mittlere Unternehmen schon aus Gründen der Bürokratievereinfachung zu reduzieren.

Zum anderen schließt sich der Bundesrat der Kritik der Fachausschüsse an, wonach mit Inkrafttreten des Gesetzes in seiner jetzigen Form eine Überlastung der Justiz droht. Der verfahrensrechtliche Teil des Gesetzentwurfs sollte daher überarbeitet werden mit dem Ziel, das Sanktionsverfahren effektiver und weniger missbrauchsanfällig auszugestalten.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes zielt auf die Sanktionierung von Unternehmen bei Compliance-Verstößen ab. Wegen derartiger Verstöße sollen gegen Unternehmen zukünftig Sanktionen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes verhängt werden können. Zudem soll mit dem neuen Gesetz das Legalitätsprinzip eingeführt werden, das heißt die Strafverfolgungsbehörden werden damit zukünftig verpflichtet, im Falle des Bekanntwerdens von Compliance-Verstößen ein Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen zu eröffnen. Im Gegenzug sieht der Gesetzesentwurf vor, ernsthafte Compliance-Maßnahmen im Unternehmen sowie die Durchführung interner Untersuchungen zur Aufklärung von Verstößen mittels der Aussicht auf eine Strafmilderung zu fördern.

Die Bundesregierung hat nun Gelegenheit, ihre Ansicht in einer Gegenäußerung darzulegen. Anschließend wird der Gesetzentwurf gemeinsam mit der Stellungnahme und der Gegenäußerung beim Bundestag eingebracht.

Praxishinweis

Wir werden Sie auch weiterhin über den aktuellen Stand zum Gesetzgebungsverfahren unterrichten. Gern stehen wir Ihnen für etwaige Fragen zur Verfügung, beispielsweise in Bezug auf den sich abzeichnenden Handlungsbedarf von Unternehmen. Sprechen Sie uns an!

list item with text on the right

GUT INFORMIERT!
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und Webinare

Jetzt anmelden!