-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Wegen Compliance-Verstößen sollen gegen Unternehmen zukünftig Sanktionen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes verhängt werden können. Dies sieht der jüngst vorgelegte Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG) vor, das auf die Sanktionierung von Unternehmen im Falle von Compliance-Verstößen abzielt. Verstöße sollen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern wie eine Straftat sanktioniert werden und Unternehmen damit empfindlich treffen. Zudem soll die Verurteilung von Unternehmen über ein neues Verbandssanktionenregister öffentlich gemacht werden. Im Gegenzug sieht der Gesetzesentwurf vor, ernsthafte Compliance-Maßnahmen im Unternehmen sowie die Durchführung interner Untersuchungen zur Aufklärung von Verstößen mittels der Aussicht auf eine Strafmilderung zu fördern.
Ausgangssituation und Zielsetzung
Nach einem ersten Entwurf im August 2019 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 21. April 2020 den offiziellen Referentenentwurf des VerSanG unter dem neuen Titel eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ veröffentlicht. Danach drohen Unternehmen für unternehmensbezogene Straftaten – hierzu gehört jede Straftat, die eine Leitungsperson im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit begeht – zukünftig drastische Sanktionen. Hintergrund ist, dass bislang Straftaten, die aus Verbänden (juristische Personen und Personenvereinigungen) heraus begangen werden, gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden. Dadurch sei aus Sicht des Gesetzgebers häufig eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität nicht möglich.
Der Referentenentwurf verfolgt daher das Ziel, die Sanktionierung von Verbänden künftig auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen, sie dem Legalitätsprinzip zu unterwerfen und durch ein verbessertes Instrumentarium eine angemessene Ahndung von Verbandstaten zu ermöglichen.
Das künftige VerSanG soll für Verbände gelten, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und gilt somit ausdrücklich nicht für gemeinnützige Verbände.
Mit dem Referentenentwurf soll das bis dato geltende Opportunitätsprinzip, welches die Verfolgung von Verstößen in das Ermessen der zuständigen Behörden stellt, durch das Legalitätsprinzip abgelöst werden. Danach müssen die Staatsanwaltschaften künftig zwingend Ermittlungen einleiten, wenn ein Anfangsverdacht besteht, dass eine Leitungsperson im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit eine (unternehmensbezogene) Straftat begangen hat.
Dem Entwurf entsprechend wird dem Unternehmen automatisch individuelles Fehlverhalten einzelner Leitungspersonen zugerechnet, ohne dass ein eigenes Unrecht des Unternehmens festgestellt werden muss. Die Straftat einer einzelnen Leitungsperson bedingt damit die Straftat des Unternehmens. Dabei wird eine „Verbandstat“ im Sinne des Referentenentwurfs als eine Straftat definiert, durch die Pflichten, die den Verband treffen, verletzt worden sind oder durch die der Verband bereichert worden ist oder werden sollte.
Sanktionsrahmen & Compliance-Monitor
Die Regelungen des Referentenentwurfs sehen einen erheblichen Sanktionsrahmen vor. Die Höhe einer Geldsanktion soll sich an der Wirtschaftskraft und der Größe des Unternehmens orientieren. Für große Wirtschaftsunternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Konzernjahresumsatz können die Geldsanktionen bis zu zehn Prozent dieses Umsatzes betragen. Bei kleineren Unternehmen bleibt es beim bisherigen Sanktionsrahmen von maximal zehn Millionen Euro bei vorsätzlichen Straftaten. Der Referentenentwurf sieht als alternative Sanktionen die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen oder Weisungen als mögliche Verfahrensbeendigungen vor. Eine Weisung kann zum Beispiel die Beauftragung einer sachkundigen Stelle sein, die die Einführung und Verbesserung von Compliance-Maßnahmen im Unternehmen überwacht. Der Gesetzgeber übernimmt insofern das aus dem US-Recht bekannte System eines Compliance-Monitors.
Vorteil Compliance Management & interne Untersuchungen
Ein umfassendes Compliance-System lässt die Straftat als solche zwar nicht entfallen, kann aber strafmildernde Wirkung entfalten. Im Gegensatz zu Ländern, die schon seit längerer Zeit ein Unternehmensstrafrecht kennen (beispielsweise die USA), gibt der deutsche Gesetzgeber keine Hinweise darauf, welche Anforderungen konkret an ein Compliance-System zu stellen sind, um in den Genuss der Strafmilderung zu gelangen. So bleibt es bis zu einem gewissen Maße dem Beurteilungsspielraum des Gerichts überlassen, die jeweiligen Compliance-Maßnahmen der Unternehmen zu bewerten. Andererseits haben sich in den letzten Jahren in der Rechtsprechung ebenso wie in der Compliance-Fachwelt Standards entwickelt, die als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen sind.
Ferner „soll“ bei der Unternehmenssanktion strafmildernd berücksichtigt werden, wenn Unternehmen eine interne Untersuchung zur Aufklärung des Sachverhalts durchführen und mit den Ermittlungsbehörden kooperieren. Auch hier gleicht der Gesetzgeber das Rechtssystem dem der USA an und führt eine „Privatisierung der Strafverfolgung“ ein. Das Unternehmen muss selbst, etwa durch die interne Revision oder mit Unterstützung von externen Rechtsanwälten und/oder Wirtschaftsprüfern den Sachverhalt unabhängig und umfassend aufklären, um maximale Sanktionen zu vermeiden. Bisher war diese Möglichkeit der Sanktionsmilderung noch als „Kann“-Vorschrift ausgestaltet. Die Verbandssanktion ist nunmehr im Höchstmaß um die Hälfte zu reduzieren und das vorgesehene Mindestmaß entfällt.
Getroffene Compliance-Maßnahmen und durchgeführte interne Untersuchungen sollen zudem auch bei der Entscheidung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens begünstigend berücksichtigt werden. Ziel des Gesetzgebers ist es, Compliance-Maßnahmen in Unternehmen zu fördern und Anreize dafür zu setzen, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.
Verbandssanktionenregister
Schließlich beabsichtigt der Gesetzgeber mit dem künftigen VerSanG ein Verbandssanktionenregister einzuführen. In diesem für jedermann einsehbaren Register sollen zukünftig sämtliche Verbände und deren rechtliche Vertreter benannt werden, gegen die eine Verbandssanktion verhängt worden ist. Der Eintrag wird erst nach 10 Jahren gelöscht, bei vorsätzlich begangenen Verbandstaten nach 15 Jahren.
Fazit
Zusammenfassend bleibt somit festzuhalten, dass mit dem VerSanG eine erhebliche Verschärfung der Rechtsfolgen für einem Verband zuzurechnende Straftaten einhergeht. Die finanziellen Folgen einer Verbandssanktion können fundamentale Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation des Verbands haben, der Eintrag in das Verbandssanktionenregister kann zudem zu einem erheblichen Reputationsschaden führen.
Als notwendige Präventionsmaßnahme ist es daher unumgänglich, das im Unternehmen vorhandene Compliance Management System nun einer eingehenden Prüfung auf seine Geeignetheit zu unterziehen. Ebenfalls zu prüfen ist, ob das Unternehmen für die sachgerechte Durchführung interner Untersuchungen gewappnet ist. Mögliche Defizite, die sich aus dieser Überprüfung ergeben, sind zeitnah zu beheben.
Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Experten bei der Überprüfung Ihres Compliance Management Systems jederzeit zur Verfügung. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie umfassend zu allen Fragen rund um ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes, wirksames Compliance Management System beraten. Zudem verfügen wir über fundierte Kenntnisse und die erforderlichen technischen Mittel zur Durchführung von internen Untersuchungen. Sprechen Sie uns an!