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Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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![Referentenentwurf zur CSRD veröffentlicht](/globalassets/1.-member-firms/de-germany/01_images/464x422_teaser/insights/veroeffentlichung-des-referentenentwurf-csrd-lai.jpg)
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![Können Unternehmen bedenkenlos ChatGPT nutzen?](/globalassets/1.-member-firms/de-germany/01_images/464x422_teaser/insights/insight_advisory_chatgpt_ai_464x422_lai.jpg)
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![Pillar 2: Globale Mindestbesteuerung für Unternehmen](/globalassets/1.-member-firms/de-germany/01_images/554x544_teaser/themenseiten/teaser_themenseite_pillar_2.jpg)
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![Die E-Rechnung kommt – mit Auswirkungen auf die Logistikbranche](/contentassets/1c5e4ac62fe64bd9a7eb3c158dd5ac87/transport-logistics-e-rechnung-transport-logistikbranche-lai.jpg)
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![Beendigung von Verträgen im Krisenfall](/globalassets/1.-member-firms/de-germany/01_images/464x422_teaser/insights/beendigung-von-vertraegen-im-krisenfall-lai.jpg)
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Das hat der BFH in einem kürzlich veröffentlichten Urteil klargestellt.
Die Zahlung eines beamtenrechtlichen Sterbegeldes, das sich pauschal nach den Dienstbezügen respektive dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemisst, ist nicht steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.
Im streitgegenständlichen Fall waren Geschwister Erben ihrer verstorbenen Mutter, die als pensionierte Beamtin eine Pension bezog. Nach beamtenrechtlichen Regelungen stand den Erben ein Sterbegeld zu. Auf Antrag einer Erbin zahlte das zuständige Landesamt ihr das Sterbegeld nach Abzug einbehaltener Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag aus.
Das Finanzamt behandelte das Sterbegeld bei der Erbin als steuerpflichtige Einnahme und erhöhte deren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit um den Bruttobetrag des Sterbegeldes. Das von der Erbin angerufene Finanzgericht (FG) hatte entschieden, dass das Sterbegeld nach § 3 Nummer 11 des Einkommensteuergesetzes (EstG) steuerfrei sei.
Im Revisionsverfahren hat der BFH hingegen geurteilt, dass es sich bei dem Sterbegeld um steuerbare, der Erbin zuzurechnenden Einkünfte handle. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 11 EStG gelte nur für solche Bezüge, die wegen Hilfsbedürftigkeit bewilligt worden seien. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Das Sterbegeld habe vielmehr den Zweck, den Hinterbliebenen die mit dem Tod des Beamten zusammenhängenden besonderen Aufwendungen (beispielsweise für die Bestattung) zu decken – unabhängig davon, ob tatsächlich Kosten entstanden seien. Nach Ansicht des BFH orientiere sich das pauschale Sterbegeld nicht an einer typisierend vermuteten Hilfsbedürftigkeit des Empfängers und wird daher nicht von § 3 Nummer 11 EStG erfasst.
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