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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Nach dem BMF-Schreiben vom 27. September 2021 ist die Umsatzsteuerbefreiung einer Transportleistung im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Gegenständen gemäß § 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ab dem 1. Januar 2022 nur noch für Leistungen der Hauptfrachtführer, nicht aber mehr für Leistungen der Unterfrachtführer möglich.
Hintergrund
Als Hauptfrachtführer gilt derjenige, der die Leistung unmittelbar an den Versender (= liefernder Unternehmer) oder Empfänger (= Abnehmer der Ware) erbringt. Dies ergibt sich aus dem Abschnitt 4.3.4 Absatz 3 des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE), der klarstellt, dass mit dem Versender nicht der frachtrechtliche Begriff des Versenders, sondern der umsatzsteuerliche Versender, also der liefernde Unternehmer gemeint ist. Empfänger ist dabei der Abnehmer des Gegenstandes.
Des Weiteren ist die grenzüberschreitende Transportleistung von sogenannten gemischten Sendungen grundsätzlich in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil aufzuteilen, wobei nicht beanstandet wird, diese Transportdienstleistung als insgesamt steuerpflichtig zu behandeln.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Hauptfrachtführer für die Anwendung der Steuerbefreiung durch Belege nachweisen muss, dass er begünstigte Leistungen unmittelbar an den Versender oder Empfänger erbringt, etwa durch beleghafte Erklärung über eine Versendereigenschaft.
Praxishinweis
Im Hinblick auf die geforderte Nachweisführung empfehlen wir allen Transportunternehmern, sich noch in diesem Jahr von ihren Auftraggebern bestätigen zu lassen, in welcher Eigenschaft sie Transportleistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Waren in Drittländer beauftragen. Nur so sind Sie in der Lage, ab dem kommenden Jahr gegenüber Ihren Aufraggebern umsatzsteuerlich korrekte Rechnungen auszustellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Nachweisführung.
GUT INFORMIERT!
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