article banner
Umsatzsteuer

Aktuelles zur Steuerfreiheit von Transportleistungen

Nach dem BMF-Schreiben vom 27. September 2021 ist die Umsatzsteuerbefreiung einer Transportleistung im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Gegenständen gemäß § 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ab dem 1. Januar 2022 nur noch für Leistungen der Hauptfrachtführer, nicht aber mehr für Leistungen der Unterfrachtführer möglich.

Hintergrund

Als Hauptfrachtführer gilt derjenige, der die Leistung unmittelbar an den Versender (= liefernder Unternehmer) oder Empfänger (= Abnehmer der Ware) erbringt. Dies ergibt sich aus dem Abschnitt 4.3.4 Absatz 3 des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE), der klarstellt, dass mit dem Versender nicht der frachtrechtliche Begriff des Versenders, sondern der umsatzsteuerliche Versender, also der liefernde Unternehmer gemeint ist. Empfänger ist dabei der Abnehmer des Gegenstandes.

Des Weiteren ist die grenzüberschreitende Transportleistung von sogenannten gemischten Sendungen grundsätzlich in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil aufzuteilen, wobei nicht beanstandet wird, diese Transportdienstleistung als insgesamt steuerpflichtig zu behandeln.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Hauptfrachtführer für die Anwendung der Steuerbefreiung durch Belege nachweisen muss, dass er begünstigte Leistungen unmittelbar an den Versender oder Empfänger erbringt, etwa durch beleghafte Erklärung über eine Versendereigenschaft.

Praxishinweis

Im Hinblick auf die geforderte Nachweisführung empfehlen wir allen Transportunternehmern, sich noch in diesem Jahr von ihren Auftraggebern bestätigen zu lassen, in welcher Eigenschaft sie Transportleistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Waren in Drittländer beauftragen. Nur so sind Sie in der Lage, ab dem kommenden Jahr gegenüber Ihren Aufraggebern umsatzsteuerlich korrekte Rechnungen auszustellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Nachweisführung.

list item with text on the right

GUT INFORMIERT!
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und Webinare

Jetzt anmelden!