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Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde die Besteuerung von Kapitalanlagen im Privatvermögen grundlegend geändert. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit 2009 abgeltend mit 25% besteuert, wobei sämtliche Gewinne und Verluste grundsätzlich gleich zu behandeln sind und innerhalb der Einkunftsart miteinander verrechnet werden können. Davon abweichend dürfen aber Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien ausgeglichen werden (§ 20 Absatz 6 Satz 4 EStG).
Steuerpflichtige werden nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) ohne rechtfertigenden Grund unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob sie Verluste aus der Veräußerung von Aktien oder der Veräußerung anderer Kapitalanlagen erzielt haben. Denn Letztere dürfen mit allen positiven Kapitalerträgen verrechnet werden. Ob eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vorliegt darüber hat nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu entscheiden.
Praxishinweis
Anleger sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und Veranlagungen – soweit verfahrensrechtlich möglich – durch Einspruch oder Änderungsantrag offenhalten und Ruhen des Verfahrens beantragen. Ob die Finanzverwaltung Steuerbescheide unter Hinweis auf das beim BVerfG anhängige Verfahren von sich aus für vorläufig erklärt, bleibt abzuwarten.
Die im Vorlagebeschluss des BFH geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken geben zudem Hoffnung, dass auch die in § 20 Absatz 6 EStG mit den Sätzen 5 und 6 neu eingeführten Obergrenzen bei Verlusten aus der Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen und Ausbuchung/Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter (seit 2020) sowie bei Verlusten aus Termingeschäften (2021) noch die obersten Gerichte beschäftigen werden.
In unserem Beitrag vom 17. Dezember 2020 hatten wir berichtet, dass zunächst der Bundesrat für eine Streichung dieser Verlustverrechnungsbeschränkungen im Jahressteuergesetz 2020 plädiert hatte, dies aber keine finale Mehrheit fand. Es bleibt zu hoffen, dass die Justiz in Form der obersten Gerichte BVerfG und BFH ein Korrektiv für verfassungswidrige Steuergesetze bleibt. Allerdings hat das BMF mit seinem Anwendungsschreiben vom 3. Juni 2021 die entsprechenden Passagen mit der Anwendung der neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen bereits angepasst und veröffentlicht.
Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zu den dargestellten und anderen Fragestellungen rund um Ihre Kapitaleinkünfte zur Verfügung.