Dem Controlling und einem strukturierten Berichtswesen im Sinne der Steuerungs- und Informationsfunktion kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Der Beitrag wurde verfasst von unserem Experten Frank Eilenfeld.

Viele Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) verfügen mit ihren Beteiligungsgesellschaften über ein - verglichen mit dem Haushalt - zum Teil überproportional großes Vermögen, aber auch über hohe indirekte Schulden. Dies erfordert Verantwortung und die Verpflichtung, das Vermögen zielgerichtet im Sinne der KöR zu steuern und weiterzuentwickeln. Hier kommen dem Controlling und einem strukturierten Berichtswesen im Sinne der Steuerungs- und Informationsfunktion eine besondere Bedeutung zu.

Kommunen unterhalten oftmals diverse Beteiligungen. Diese sind teilweise defizitär (beispielsweise Beteiligungen an Bäderbetrieben und Theatern), aber auch oftmals profitabel (Beteiligungen an Stadtwerken und Wohnungsbaugesellschaften). Bei defizitären Beteiligungen muss die Kommune diese durch Verlustausgleiche unterstützen. Demgegenüber können profitable Beteiligungen den Haushalt der kommunalen Körperschaften durch Gewinnausschüttungen entlasten.

Ein vollständiger Verzicht auf defizitäre als auch auf profitable Beteiligungen ist für die Kommunen meist keine Option, da ihr Aufgabenspektrum sowohl den einen als auch den anderen Bereich umfasst. Vor diesem Hintergrund sind die Kommunen in mehrfacher Hinsicht gefordert, sich mit dieser Aufgabenstellung verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen.

Dabei stehen die Hauptverwaltungsbeamten und die Bürgermeister in einer besonderen Verantwortung, da sie von den kommunalen Körperschaften in die Gesellschafterversammlung beziehungsweise den Aufsichtsrat abgeordnet werden. Im Rahmen dieser Verantwortung greifen Sie – je nach Größe der jeweiligen kommunalen Körperschaft – zu ihrer Unterstützung auf die Mitarbeitenden in den Beteiligungsverwaltungen zurück. Diese unterstützen sie im Rahmen der Aufgabenstellung mit folgenden Tätigkeiten:

  • Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen
  • Durchführung des operativen Beteiligungscontrollings/-managements
  • Aufbau, Einrichtung und Betrieb einer Softwarelösung für das Beteiligungscontrolling
  • Abstimmung und Aufbau eines strukturierten Berichtswesens mit einem individuell auf die jeweilige Beteiligungsgesellschaft abgestimmten kennzahlenorientierten Berichtswesen
  • Laufende Überprüfung von notwendigen Ausgleichszahlungen der Kommune beziehungsweise Einzahlung der Beteiligungsgesellschaften aus möglichen Dividendenzahlungen an die Kommune


Praxiserfahrungen

Wir unterstützen Sie sowohl beim Aufbau und der Durchführung des (operativen) Beteiligungscontrollings/-managements als auch bei der laufenden Beratung zur Einführung von Anforderungen an eine Softwarelösung. Unsere praktischen Erfahrungen aus dem operativen Beteiligungscontrolling und -management, dem Aufbau von Kennzahlensystemen sowie von Anforderungen an Beteiligungscontrollingsoftware versetzen uns in die Lage, Sie zielgerichtet zu unterstützen.

Wir verfügen über mehrjährige Erfahrungen aus dem operativen Beteiligungscontrolling/-management sowie der konzeptionellen Ausgestaltung bei der Auswahl von Softwarelösungen für das Beteiligungscontrolling. Diese Expertise haben wir durch umfangreiche Projekterfahrung, unter anderem in vergleichenden Prüfungen kommunaler Körperschaften, nachgewiesen.

Frank Eilenfeld
Manager | Beratung Öffentlicher Sektor
T +49 1520 1460579
frank.eilenfeld@de.gt.com