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Nachhaltigkeit

Öffentliche Unternehmen unterliegen künftig der Berichterstattung

Dr. Claudia Schrimpf-Dörges Dr. Claudia Schrimpf-Dörges

Der deutsche Gesetzgeber sowie die Europäische Union (EU) erhöhen den Druck auf Unternehmen, sich nachhaltig auszurichten. Konsequenz wird eine verpflichtende Berichterstattung nach den Regelungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und EU-Taxonomie-Verordnung. Diese Neuregelungen gelten für große Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften - nach derzeitigem Gesetzesentwurf - bereits für das Geschäftsjahr 2023.

Auch öffentliche Unternehmen in privatrechtlicher Form, für die Landesvorschriften, Satzungen oder Gesellschaftsverträge eine Bilanzierung analog großer Kapitalgesellschaften verlangen, unterliegen diesen Vorschriften, somit also auch kleine und mittelgroße Unternehmen der öffentlichen Hand.

Eine frühzeitige und intensive Auseinandersetzung mit ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) ermöglicht es den Kommunen, Kirchen, Universitäten und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts jedoch, Nachhaltigkeitsziele mit ihrer Strategie zu verknüpfen, frühzeitig und freiwillig über entsprechende Erfolge zu berichten und sich damit von anderen Einrichtungen gleicher Art positiv abzuheben.

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeit versteht sich umfassend und nicht nur als Grundhaltung in Umweltfragen. Mit den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, kurz: SDG) der Vereinten Nationen ist ein programmatischer Rahmen zur Verwirklichung einer weltweiten nachhaltigen Gesellschaft entstanden. Dieser umfasst auch Ziele in Bezug auf das gesundheitliche Wohlergehen, Bildungszugänge und Geschlechtergerechtigkeit.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer Etablierung von Prozessen und Strukturen. Orientierung bei der Ausgestaltung einer eigenen Nachhaltigkeitsberichterstattung geben neben den von der EU vorgeschlagenen – sich derzeit im Entwurfsstadium befindlichen Standards der „European Financial Reporting Advisory Group“ (EFRAG) auch weitere etablierte Rahmenwerke. Das derzeit meistgenutzte Rahmenwerk „Global Reporting Initiative“ (GRI) hat sich die kontinuierliche Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Ziel gesetzt. Aus der praktischen Erfahrung sollten sich private wie auch öffentliche Unternehmen individuell mit den Inhalten und Strukturen dieser Standards beschäftigen. Es empfiehlt sich zudem eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Regelungen zur EU-Taxonomie-Verordnung, um über „grüne“ Umsatzerlöse, „grüne“ Investitionsausgaben (Capital Expenditures, CapEx) sowie „grüne“ Betriebsausgaben (Operational Expenditures, Opex) berichten zu können.

Wie sollten öffentliche Einrichtungen das Thema Nachhaltigkeit angehen?

Erfolg versprechend sind Ansätze, die auf dem Selbstverständnis und der grundlegenden, bereits vorhandenen Ausrichtung und Nachhaltigkeitsstrategie Ihrer Organisation beruhen – verbunden mit der Frage, welche Nachhaltigkeitsthemen für Ihre Stakeholder bedeutsam sind. So wird Nachhaltigkeit nicht als „Fremdkörper“ oder etwas Erzwungenes, sondern als gelebter Bestandteil Ihrer eigenen Organisation wahrgenommen. Konkret lässt sich Nachhaltigkeit auf allen Ebenen, vom Bezug von Fremdleistungen über die Erbringung eigener Dienstleistungen bis hin zu Finanzierungsfragen etc. erreichen.

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Wir verstehen die individuelle Ausgangslage unserer Mandanten, haben langjährige Erfahrungen im öffentlichen Bereich und sind mit den vorgenannten Normen sowie deren Anwendung in der Praxis vertraut. Von der Entwicklung und Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie bis zur prüfungssicheren Berichterstattung  - wir unterstützen Sie bei Ihrem Projekt.