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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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Grant Thornton B2B ESG-Studie
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Im Rahmen des Dienstradleasings können Beschäftigte einen Teil ihres monatlichen Entgelts für das Leasing eines Fahrrads umwandeln. Leasinggeber ist der Arbeitgeber, der regelmäßig einen Leasingvertrag mit einem Anbieter von Fahrrad-Leasingmodellen schließt. Zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitsgeber ist zusätzlich ein Vertrag zur Entgeltumwandlung und Überlassungsvereinbarung erforderlich.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht verwendet der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für die Überlassung des Dienstrads. In diesen Fällen erfolgt die Überlassung gegen Entgelt und stellt im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine sonstige Leistung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) dar. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 10 Absatz 1 UStG und entspricht der Höhe der Barlohnumwandlung.
Erfolgt die Nutzungsüberlassung nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, so kann ein tauschähnlicher Umsatz vorliegen, wenn die Überlassung als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzusehen ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Überlassung anstelle einer Gehaltserhöhung gewährt wird.
Im Gegensatz zur privaten Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen ist die Überlassung von Diensträdern nicht als hoheitliches Hilfsgeschäft anzusehen. Hilfsgeschäfte sind Vorgänge, die der Hoheitsbetrieb regelmäßig mit sich bringt. Diese sind jedoch nicht nachhaltig und daher auch nicht steuerbar. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist die Überlassung von im Hoheitsbereich eingesetzten Kraftfahrzeugen zur privaten Nutzung durch Arbeitsnehmer als hoheitliches Hilfsgeschäft anzusehen.
Für Dienstfahrräder kann dies nur dann gelten, wenn die Fahrräder im Hoheitsbereich eingesetzt werden und dem Arbeitnehmer die private Nutzung (unentgeltlich) gestattet wird. Bezieht der Arbeitgeber die Fahrräder, um sie den Arbeitnehmern entgeltlich oder im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes zu überlassen, liegt regelmäßig kein Bezug für den Hoheitsbereich, sondern dem unternehmerischen Bereich vor.