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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Im Juli des vergangenen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Zinsen für Nachzahlungen und Erstattungen von zum damaligen Zeitpunkt 6 Prozent pro Jahr für verfassungswidrig erklärt.
In einem am 30. März 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung wird der Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen auf 0,15 Prozent pro Monat festgesetzt. Dies bedeutet, dass bei der sogenannten Vollverzinsung rückwirkend ab Januar 2019 eine Zinsminderung auf 0,15 Prozent pro Monat erfolgt. Somit wird der Zinssatz von aktuell 6 Prozent pro Jahr auf 1,8 Prozent pro Jahr gesenkt. Die Höhe des neu festgelegten Zinssatzes ist unter Berücksichtigung der Entwicklungen des Basiszinssatzes mindestens alle drei Jahre – und somit erstmalig zum 1. Januar 2026 – zu überprüfen.
Die Anpassung des Zinssatzes für Nachzahlungen und Erstattungen für Zeiträume ab dem Jahr 2019 gilt für alle Steuerarten, auf die die Vollverzinsung anzuwenden ist. Der Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fälligkeit freiwillig geleisteten Zahlungen soll ausweislich des Gesetzesentwurfs gesetzlich verankert werden und sich auch auf die kommunal eingenommene Gewerbesteuer erstrecken.