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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Solidarität aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine hat das BMF mit Schreiben vom 17. März 2022 unter anderem umsatzsteuerliche Erleichterungen beschlossen. Die nachfolgenden branchenrelevanten Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.
Unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen oder Personal
Im Wege einer Billigkeitsregelung verzichtet das BMF in Fällen der unentgeltlichen Überlassung von Gegenständen oder Personal von Unternehmen an Hilfsorganisationen auf die Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben. Der Empfängerkreis der Überlassungen erstreckt sich unter anderem auf Hilfsorganisationen sowie Flüchtlingseinrichtungen, die einen Einsatz zur Bewältigung der Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten. Auch wenn im Zeitpunkt des Leistungsbezuges Unternehmen beabsichtigen, die bezogenen Leistungen für die oben genannten Zwecke zu verwenden, wird der Vorsteuerabzug unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 Umsatzsteuergesetz gewährt.
Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum
Die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum durch Unternehmer für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine führt ebenfalls nicht zu einer Versteuerung unentgeltlicher Wertabgaben. Weiterhin wird auch von einer Vorsteuerkorrektur abgesehen, wenn Unternehmer Räumlichkeiten ursprünglich für eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung vorgesehen hatten, diese jedoch Kriegsflüchtlingen zur Verfügung stellen. Trotz der unentgeltlichen Wohnraumüberlassung kann der Vorsteuerabzug unter den übrigen Voraussetzungen auch aus Nebenleistungen in Zusammenhang mit der Wohnraumüberlassung (zum Beispiel Strom und Wasser) geltend gemacht werden.
Fazit
Die oben genannten umsatzsteuerlichen Erleichterungen des BMF tragen der Solidarität in der humanitären Krise in der Ukraine Rechnung und sind daher zu begrüßen. Obwohl bereits einige EU-Mitgliedsstaaten überdies die Reduzierung ihrer Umsatzsteuersätze aufgrund gestiegener Kraftstoff- und Energiepreise angeordnet haben, entschied sich der Koalitionsausschuss mit seinem Maßnahmenpaket vom 23. März 2022 für einen anderen Weg, Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Ob das BMF derweil (weitere) umsatzsteuerliche Konsequenzen aus den wirtschaftlichen Folgen der Krise zieht, bleibt abzuwarten.
Mehr über die ertragsteuerlichen Erleichterungen von Hilfsmaßnahmen für die Geschädigten des Ukraine-Kriegs lesen Sie hier.