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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Grant Thornton B2B ESG-Studie
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Das Gesetz im Überblick
Um Hinweisgebende nachhaltiger und besser zu schützen, hat sich das Bundeskabinett mit dem Beschluss zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) der europäischen Richtline angeschlossen. Das Gesetz soll in Deutschland zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Unternehmen im Privatsektor mit mind. 50 Mitarbeitenden und öffentliche Behörden sollen nunmehr gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) verpflichtet werden, Meldestellen für Hinweisgebende einzurichten und gemeldeten Hinweisen mit der notwendigen Sorgfaltspflicht nach Plausibilität und Stichhaltigkeit nachzugehen.
Folgende geplante Bausteine des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind besonders hervorzuheben:
- Etablierung von internen und externen Meldestellen als Pflichtvorgabe bei einer Unternehmensgröße von mind. 50 Mitarbeitenden
- Vertraulichkeitsgebot, Schutz von Identitäten hinweisgebender und sämtlicher von der Meldung betroffenen Personen
- Anonyme Meldungen möglich, diese fallen ebenfalls unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Schutz vor Repressalien, Verbot von Repressalien gegenüber Hinweisgebenden
- Schadenersatzansprüche beim Verstoß gegen das Verbot von Repressalien oder bei vorsätzlichen Falschmeldungen im Rahmen der Meldung durch Hinweisgebende
- Offenlegung, enge Voraussetzungen, Hinweise durch Hinweisgebende der Öffentlichkeit zugänglich zu machen
Unterstützung bei der Umsetzung
Diese neuen Anforderungen können Unternehmen und Behörden vor einige neue Herausforderungen stellen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Wir stellen Ihnen ein Meldetool als Service für Unternehmen und Behörden zur Verfügung. Bei diesem Tool können Hinweisgebende, wenn gewünscht anonym, Hinweise inkl. Beweiskette gegenüber dem Unternehmen oder der Behörde melden. Allerdings ist es mit einer Meldung durch Hinweisgebende für das Unternehmen oder die Behörde im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) mit der Verantwortung getan. Aus dem Grund bieten wir ebenfalls eine juristische Prüfung des Hinweises auf Plausibilität und Stichhaltigkeit an und im Falle einer positiven Bewertung auch eine Ende-zu-Ende-„Internal Investigation“ mit den dazu notwendigen Spezialistinnen und Spezialisten aus Arbeitsrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Forensik und Schadensermittlung an. Der Servicebaukasten besteht aus diversen individuell auswählbaren Bausteinen, um individuell auf Ihre Anforderungen eingehen zu können. Ziel ist es, sowohl das Unternehmen als auch Hinweisgebende gesamtheitlich und vollumfänglich gemäß den Maßnahmen und Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu schützen.
Das Hinweisgebersystem von Grant Thornton Germany
Das Hinweisgebersystem von Grant Thornton Germany bietet Hinweisgebenden die Möglichkeit, Hinweise auf Compliance-Verstöße vertraulich zu melden, auf Wunsch auch anonym. Der Hinweis erreicht unmittelbar unser Compliance Committee. Gleichzeitig eröffnet das Hinweisgebersystem die Möglichkeit einer Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und dem Compliance Committee, trotz Gewährleistung der Anonymität der Hinweisgebenden.
Das Hinweisgebersystem von Grant Thornton Germany bietet Hinweisgebern die Möglichkeit, Hinweise auf Compliance-Verstöße vertraulich zu melden, auf Wunsch auch anonym. Der Hinweis erreicht unmittelbar unser Compliance Committee. Gleichzeitig eröffnet das Hinweisgebersystem die Möglichkeit einer Kommunikation zwischen Hinweisgeber und dem Compliance Committee, trotz Gewährleistung der Anonymität des Hinweisgebers.