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Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Worum geht es beim ATE?
Sind die Voraussetzungen des ATE erfüllt, verzichtet Deutschland auf sein Besteuerungsrecht. Das gilt auch für den Fall, dass kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Tätigkeitsstaat besteht. Allerdings stehen steuerfreie Einkünfte in Deutschland unter Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie bei der Berechnung des deutschen Einkommensteuersatzes auf die steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt werden.
Voraussetzungen für die Anwendung des ATE sind:
- Es besteht kein DBA mit dem Tätigkeitsstaat.
- Es liegt ein begünstigter Arbeitgeber / eine begünstigte Arbeitgeberin Dies entspricht dem inländischen Arbeitgeber / der inländischen Arbeitgeberin.
- Es liegt keine Entsendung zu einem ausländischen Konzernunternehmen
- Es handelt sich um eine begünstigte Tätigkeit, das heißt die Tätigkeit muss im Zusammenhang mit den im ATE genannten begünstigten Tätigkeiten (bspw. Maschinenbau) stehen. Auch Nebentätigkeiten im Zusammenhang mit einer begünstigten Haupttätigkeit sind begünstigt (bspw. Dolmetscherinnen und Dolmetscher, medizinische Betreuung).
- Die Dauer der Tätigkeit muss mindestens für drei Monate ununterbrochen im ATE Staat ausgeübt werden.
Die Neufassung des Auslandstätigkeitserlasses
Neu sind folgende Punkte:
- Begünstigte Arbeitgebende sind nicht nur inländische Arbeitgebende, sondern auch Arbeitgebende mit Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder einem ständigen Vertreter in einem EU/EWR Staat (Reaktion auf das EUGH Urteil vom 28.2.2013)
- Nicht begünstigte Tätigkeiten sind Sanierungs-, Restaurierungs-, Reinigungs- und Sicherungsarbeiten an Bauwerken ohne industrielle oder technische Nutzung sowie die Tätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe
- Begünstigte Tätigkeiten: Hier wurde erstmals der Hinweis aufgenommen, dass die Beratung ausländischer Auftraggeber im Rahmen begünstigter Tätigkeiten als begünstigte Tätigkeit anzusehen ist. Tätigkeiten für eine öffentliche Entwicklungshilfe sind nur dann begünstigt, wenn eine Projektförderung aus inländischen öffentlichen Mitteln zu mindestens 75 Prozent erfolgt.
- Begünstigte Dauer: Die Finanzverwaltung stellt klar, dass nicht nur die Urlaubs- und Krankheitstage, sondern auch Freizeitblöcke (inklusive eingeschlossener arbeitsfreier Wochenenden und Feiertage) als unschädliche Unterbrechungen gelten.
- Begünstigter Arbeitslohn: Bisher musste zur Steuerfreistellung in Deutschland kein ausländischer Besteuerungsnachweis erbracht werden. Jetzt wird eine Steuerfreistellung nur gewährt, wenn eine Einkommensbesteuerung von mindestens 10 Prozent im Ausland nachgewiesen werden kann.
Anwendung
Der neue ATE gilt ab dem 01.01.2023.
Handlungsempfehlung
Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom ATE Gebrauch machen, können jetzt schon prüfen, welche Auswirkungen die Neufassung des ATE für sie hat. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Wissensvorsprung frei Haus
Mit unseren praxisorientierten Newslettern informieren wir Sie regelmäßig über relevante Steuerthemen.