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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Das OLG Nürnberg hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil deutlich gemacht, welche Anforderungen an die gesetzlichen Vertreter in Bezug auf (Tax) Compliance Management Systeme zu stellen sind. Im konkreten Streitfall ging es um die unterlassene Einführung eines Vier-Augen-Prinzips im Umgang mit kritischen Sachverhalten im Unternehmen.
Das Gericht stellt in seiner Entscheidung klar, dass Geschäftsführern eine besondere Sorgfalt bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten obliegt. Diese kann insbesondere dann als erfüllt angesehen werden, wenn eine unternehmensinterne Organisationsstruktur geschaffen wird, die die Rechtmäßigkeit des eigenen Handelns gewährleistet. Dies erfordert regelmäßig ein Überwachungssystem, mit dem Risiken für das Unternehmen erfasst und kontrolliert werden können. Aus der sogenannten Legalitätspflicht leitet das OLG eine Compliance-Verpflichtung der Geschäftsleitung beziehungsweise des gesetzlichen Vertreters ab, aus der weitere Einzelpflichten resultieren. Dazu gehören beispielsweise Überwachungspflichten, Vorkehrungen organisatorischer Art und Eingriffsmechanismen im Falle von Fehlverhalten, regelmäßige Kontrollen.
Diese Entscheidung untermauert damit die Notwendigkeit für jeden gesetzlichen Vertreter von Unternehmen als auch von öffentlichen Einrichtungen, ein Compliance Management System einzurichten. Ein solches System sollte sich dabei selbstverständlich auch auf den Bereich „Steuern“ (Tax Compliance) erstrecken. Eine Legalitätspflicht ist nicht auf gewerbliche Unternehmen beschränkt, sondern trifft öffentliche Hand und Gemeinnützige gleichermaßen; auch für diese ist daher angesichts der aktuellen Rechtsprechung ein Compliance Management System in gleicher Weise zu empfehlen.