Das BMF hat sich in zwei Schreiben zu „prominenten“ Urteilen geäußert: Kapitalmaßnahme Hewlett-Packard Company (USA) und Kapitalmaßnahme eBay Inc. (USA). Was das für Privatanleger bedeutet.

Das Bundesministerium für Finanzen äußert sich in seinen Schreiben vom 9. Mai 2022 und 15. Juni 2022 zu zwei „prominenten“ Urteilen: Kapitalmaßnahme Hewlett-Packard Company (USA) und Kapitalmaßnahme eBay Inc. (USA) (BFH vom 21.07.2021 – Aktenzeichen VIII R 9/19 und VIII R 15/20).

Aktienzuteilungen in Sinne eines „Spin-offs“ sind grundsätzlich eine steuerpflichtige Sachausschüttung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 EStG. Allerdings ist die Ausnahmeregelung einer Abspaltung im Sinne des § 20 Absatz 4a Satz 7 EStG zu prüfen, die dazu führt, dass auch für Drittstaaten-Aktien eine Steuerneutralität anzuwenden ist. Voraussetzung ist, dass die wesentlichen Strukturmerkmale des § 123 Absatz 2 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) vorliegen. Der Begriff Abspaltung ist hierbei typusorientiert anzuwenden. In Drittstaatenfällen ist keine partielle Gesamtrechtsnachfolge „kraft Gesetzes“ notwendig, sofern die Vermögensübertragung und die Zuteilung der Aktienanteile auf die übernehmende Gesellschaft in einem einheitlichen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen. Für die Besteuerung bei der Veräußerung der Anteile ist außerdem zu unterscheiden, wann die Anteile angeschafft wurden (vor Einführung der Abgeltungsteuer oder danach).

Die Urteilsgrundsätze sind auf Abspaltungen im Sinne des § 15 Umwandlungssteuergesetzes nicht anzuwenden.

Das BMF gibt eine Reihe von Vereinfachungsregeln vor. So spricht das BMF-Schreiben davon, dass bei einer „in der Gesamtschau zutreffenden Besteuerung“ Korrekturen unterbleiben können.

Praxishinweis

Insbesondere Privatanleger sollten prüfen, ob bei einem Aktiensplit die Einlieferung ins Depot mit den zutreffenden Anschaffungskosten erfolgte. Von der Depotbank als steuerpflichtige Sachausschüttung qualifizierte Einlieferungen muss der Anleger in eigener Verantwortung auf Steuerfreiheit prüfen und ggf. über die Steuererklärung korrigieren.

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